Kurzbericht: 4. Gemeinderatssitzung am 29.09.2025

Der Bürgermeister begrüßt die anwesenden Gemeinderatsmitglieder und stellt die ordnungs- und gesetzmäßige Einberufung der Sitzung und deren Beschlussfähigkeit fest. Entschuldigt für die Sitzung sind die Gemeinderäte Christine Rosner, Andrea Gibas, Thomas Troindl und Natascha Gertlbauer sowie Ersatz-Gemeinderäte Sabine Wolf und Ferhat Özkanli.

36. Angelobung eines Gemeinderatsmitglieds und eines Ersatz-Gemeinderatsmitglieds

Aufgrund des Mandatsverzichts von Herrn Kevin Pressegger, BSc, als Gemeinderat der SPÖ-Fraktion in der Marktgemeinde Hornstein wurde der bisherige Ersatz-Gemeinderat Herbert Worschitz von der Bezirkswahlbehörde auf das freigewordene Gemeinderatsmandat berufen, aufgrund des Nachrückens von Herbert Worschitz als neuer Gemeinderat der SPÖ-Fraktion in der Marktgemeinde Hornstein wurde das bisherige Ersatz-Gemeinderatsmandat frei. Herr Ferhat Özkanli wurde von der Bezirkswahlbehörde auf das Mandat als Ersatzmitglied nach § 15a Burgenländische Gemeindeordnung berufen. GR Herbert Worschitz leistet den Gelöbnis-Eid. Nach der Angelobung wünscht der Bürgermeister alles Gute und hofft auf eine gute Zusammenarbeit.

37. Änderungen der Entsendungen – Beschlussfassung

Aufgrund der Zurücklegung des Gemeinderatsmandats von Kevin Pressegger, BSc, muss auch seitens der SPÖ-Fraktion ein neuer Vertreter in die Mitgliederversammlung des Wasserverbands Neufelder-Seengebiet entsandt werden. Der Gemeinderat beschließt die Entsendung von Herbert Worschitz.

38. Pflegeheim und einen Pflegestützpunkt in Hornstein – Bericht

Der Bürgermeister berichtet über den aktuellen Stand des geplanten Projekts „Betreutes Wohnen / Pflegestützpunkt“ am Gelände des medizinischen Kompetenzzentrums (MKH) in Hornstein. Nach Unterstützungszusage durch LR Schneemann im März dieses Jahres gab es trotz mehrfacher Urgenzen der Marktgemeinde und Fristsetzung bis 30.9.2025 bislang keine Reaktion vonseiten des Büros von Landesrat Schneemann. Der Vorsitzende fasst die Ereignisse wie folgt zusammen: 

  1. März 2025 – Startgespräch mit Landesrat Dr. Schneemann

In einem persönlichen Termin mit Bürgermeister und Vizebürgermeister sicherte Landesrat Dr. Leonhard Schneemann mündlich die Unterstützung des Landes für ein gemeinsames Projekt „Betreutes Wohnen/Pflegeeinrichtung“ mit der OSG zu. Die Eckpunkte:

  • Errichtung von 16–20 betreuten Wohnungen, zusätzlich Pflegepersonalwohnungen (1 pro 4 Einheiten)
  • Land übernimmt Bau-, Infrastruktur- und Betreuungskosten
  • Gemeinde trägt das Leerstandsrisiko eine entsprechende Vereinbarung für den Gemeinderat wird seitens des Landes übermittelt
  • OSG ist als Bauträger bereit, die Umsetzung sofort zu starten (Grundstück gepachtet)
  • Optionale Erweiterung um 12 Tagesbetreuungsplätze, sobald die Auslastung in Wimpassing und Stotzing erreicht ist
  • Soziale Infrastruktur wie z.B. Mittagstisch könnte durch die Gemeinde betreut werden
     
  1. April 2025 – Erstes schriftliches Ersuchen

Die Gemeinde urgiert per E-Mail an das Büro LR Schneemann erstmals die im Gespräch zugesagte Kooperationsvereinbarung, um die Planungen voranzutreiben.
 

  1. Mai 2025 – Gesprächsprotokoll wird übermittelt

Bürgermeister Wolf fasst die Gesprächsinhalte nochmals schriftlich zusammen und betont gegenüber dem Land und der OSG die grundsätzliche Umsetzungsbereitschaft aller Partner.
 

  1. Mai 2025 – Zweite Erinnerung an das Land

Die Gemeinde erinnert erneut an die ausständige Kooperationsvereinbarung. Hintergrund: Sie wird dringend für die nächste Gemeinderatssitzung am 16. Juni 2025 benötigt.
 

  1. September 2025 – Dritte Urgenz durch die Gemeinde

Die Gemeinde weist in einem ausführlichen Schreiben nochmals auf das Gespräch mit Dr. Schneemann hin, betont die Umsetzungsbereitschaft der OSG, den Planungsfortschritt und den dringenden Bedarf der Gemeinde, endlich den Entwurf der Vereinbarung zu erhalten.
 

  1. September 2025 –Erneute Erinnerung

Die Gemeinde setzt dem Land eine letzte Frist bis 30. September 2025. Die Vorbereitungen seitens Gemeinde und OSG sind abgeschlossen – das Land ist nun am Zug. Ein weiteres Zuwarten gefährdet den Start des dringend benötigten Projekts massiv.

Bislang hat es seitens des Büros von Landesrat Schneemann keine Reaktion gegeben. Die Petition hat über 260 Unterstützer auf Papier und über 300 Unterstützende online.

Der Gemeinderat fasst den Grundsatzbeschluss, dass die Gemeinde für das geplante Projekt für bis zu 20 betreuten Wohnungen das Leerstandsrisiko trägt.


39. Glasfaserausbau mit der Firma ÖGIG – Beschlussfassung
a. 
Ergänzungen zu Aufgrabungsrichtlinie & Grundsatzbeschluss

Es liegt ein Angebot der Firma Österreichische Glasfaser-Infrastrukturgesellschaft (ÖGIG) für den Glasfaserausbau der Marktgemeinde Hornstein vor. Der Ausbaubereich umfasst voraussichtlich nebenstehendes Areal:

Das erste Aufbaugebiet umfasst rund 800 bis 1.000 Haushalte. Die Anschlusskosten pro Haushalt liegen bei rund € 300. Ab der Grundstücksgrenze ist die Installation vom Hausbesitzer vorzunehmen. Der Internetanbieter kann frei aus dem verfügbaren Angebot ausgewählt werden.

Im Zuge der Umsetzung werden die Straße, Gehsteige und Grünflächen im Ausbaugebiet aufgegraben. Um eine Wiederherstellung zu gewährleisten, wurden entsprechende Ergänzungen zu den Aufgrabungsrichtlinien der ausführenden Firma erarbeitet. Im Zuge dessen wurden diverse Glasfaser-Infrastrukturanbieter kontaktiert, die alle einen Ausbau in diesem Umfang abgesagt haben.

Der Gemeinderat beschließt die Ergänzungen zur Aufgrabungsrichtlinie ÖGIG sowie im Grundsatz, den Glasfaserausbau in Hornstein mit der Firma Österreichische Glasfaser-Infrastrukturgesellschaft (ÖGIG) durchzuführen.



39. Glasfaserausbau mit der Firma ÖGIG – Beschlussfassung
b. 
Dienstbarkeits- und Superädifikatsvertrag betr. Grundstück Nr. 5316/1
c. 
Sondernutzungsvereinbarung
40. 
Bauplatz am Ried Lodischäcker, Grundstücksverkauf Grundstück Nr. 4624/2 – Beschlussfassung

Die Tagesordnungspunkte 39b, 39c und 40 werden gem. § 38 Abs 1 Bgld. GemO vor Einstieg in die Tagesordnung abgesetzt.


41. Entschädigung nach dem Burgenländischen Straßengesetz – Beschlussfassung
a. 
Resolution

Der Vorsitzende berichtet, dass im Zuge eines Entscheids des Landesverwaltungsgerichts der Gemeinde Ollersdorf eine Entschädigung nach dem Burgenländischen Straßengesetz für die Einleitung der Oberflächenwässer von Landesstraßen in den Gemeindekanal zugesprochen wurde. Nach dieser Entscheidung wurde auch seitens der Marktgemeinde Hornstein um eine entsprechende Entschädigung angesucht. Die ermittelte Länge betrifft 3.587 Meter, bei einem Entschädigungssatz von € 132 pro Meter ergäbe das eine einmalige Entschädigung von € 473.484,-. Es soll eine entsprechende Resolution an die Burgenländische Landesregierung gerichtet werden, sodass der Entschädigungsanspruch wieder gesetzlich verankert wird.

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Hornstein beschließt, die Resolution an die Burgenländische Landesregierung zu richten.



41. Entschädigung nach dem Burgenländischen Straßengesetz – Beschlussfassung
b. 
Erteilung einer Prozessvollmacht

Das Ansuchen der Gemeinde auf Entschädigung wurde per Bescheid zurückgewiesen. Der Gemeinderat der Marktgemeinde Hornstein beschließt, die Prozessvollmacht im Beschwerdeverfahren gegen den Bescheid der Burgenländischen Landesregierung betreffend die Zurückweisung des Ansuchens auf Entschädigung der Brand Rechtsanwälte GmbH zu erteilen.


42. Grundstücksteilung – Beschlussfassung
a. 
Abtretungsvertrag betr. Grundstück auf der Hutweide - Beschlussfassung

Der Vorsitzende berichtet, dass für die vollständige Durchführung des Teilungsplans noch ein Abtretungsvertrag beschlossen werden muss. Die Gemeinde übernimmt kostenfrei eine Teilfläche im Ausmaß von 24m2 ins öffentliche Gut der Straße „Hutweide“. Der Gemeinderat beschließt den vorliegenden Abtretungsvertrag.



42. Grundstücksteilung – Beschlussfassung
b. 
Kauf- und Abtretungsvertrag betr. Grundstück in der Schneckengasse - Beschlussfassung

Der Bürgermeister berichtet, dass aufgrund einer Vermessung in der Schneckengasse eine Grundstücksbereinigung erfolgen soll. Ein Trennstück im Ausmaß von 4m2 wird dem öffentlichen Gut gewidmet und wird mittels Abtretungsvertrags der Schneckengasse zugeordnet. Ein Trennstück im Ausmaß von 23m2 wird dem öffentlichen Gut entwidmet und wird mittels Kaufvertrag dem Privatgrundstück zugeordnet. Der Kaufpreis beträgt € 50 pro m2. Der Gemeinderat beschließt die vorliegenden Verträge zur Grundstücksbereinigung.



43. Vereinbarung Grundstückserschließung am Graben – Beschlussfassung

Im Zuge einer Grundstücksteilung wurde eine privatrechtliche Vereinbarung zur Grundstückserschließung erarbeitet. Um eine entsprechende Zufahrt zum durch die Teilung neu geschaffenen Grundstück herzustellen, muss der Bereich im Graben, wo die Glascontainer situiert sind, verlegt werden. Durch die vorliegende privatrechtliche Vereinbarung verpflichten sich die Eigentümer und deren Rechtsnachfolger, die Zufahrt auf eigene Kosten herzustellen und zu erhalten. Der Gemeinderat beschließt die vorliegende Vereinbarung.




44. Begradigungspreis Änderung – Beschlussfassung

Der Vorsitzende berichtet, dass der Begradigungspreis letztmalig im Jahr 2017 angepasst wurde. Es soll daher ein neuer Begradigungspreis festgelegt werden, der für folgende Flächen gelten soll: Der Ablösepreis für Begradigungen sowie für Flächen, die dem öffentlichen Gut entwidmet wurden und in Privateigentum übergehen, beträgt € 80 pro Quadratmeter. Der Gemeinderat beschließt die neue Regelung zum Begradigungspreis.


45. Erteilung einer Prozessvollmacht – Beschlussfassung
a. 
Haftpflichtangelegenheit Friedhof

Der Bürgermeister berichtet, dass es im Oktober 2023 am Friedhof zu einem Sturz kam. Der Sachverhalt wurde der Haftpflichtversicherung der Gemeinde gemeldet, die einen Schadenersatz ablehnte. Für das eingebrachte Verfahren wird eine Prozessvollmacht zugunsten der Trapichler Rechtsanwalts GmbH beschlossen. Die Haftpflichtversicherung der Gemeinde schützt vor ungerechtfertigten Ansprüchen. Die Prozesskosten werden von der Versicherung übernommen. Sofern im Rahmen des Verfahrens ein Verschulden der Gemeinde und ein daraus resultierender Schadenersatzanspruch festgestellt wird, wird dieser ebenfalls von der Haftpflichtversicherung übernommen. Der Gemeinderat beschließt die Prozessvollmacht.


45. Erteilung einer Prozessvollmacht – Beschlussfassung
b. 
Haftpflichtangelegenheit Grünflächenpflege Klage

Im Oktober 2024 soll ein Mitarbeiter im Rahmen der Grünflächenpflege ein Fahrzeug beschädigt haben. Auch dieser Fall wurde der Versicherung gemeldet. Nun erreichte die Gemeinde eine Klage. Der Gemeinderat beschließt, die Prozessvollmacht für dieses Verfahren der Trapichler Rechtsanwalts GmbH zu erteilen.




46. Bericht des Bürgermeisters

Einstellung des Programms „Gesundes Dorf“

Der Bürgermeister berichtet, dass die Aktion „Gesundes Dorf“ seitens des Landes mit Ende des Jahres eingestellt wird. Seitens der Gemeinde soll das Projekt jedoch unter dem Namen „Gesundes Hornstein“ fortgeführt werden und weiterhin Workshops, Vorträge und ähnliche Veranstaltungen durchgeführt werden. Der Bürgermeister bedankt sich bei allen, die sich im Rahmen des Programms engagiert haben und dies auch weiterhin tun werden.

Ertragsanteile

Der Vorsitzende berichtet über die aktuelle Einnahmensituation seitens der Abgabenertragsanteile. Im Jahr 2025 erhielt die Gemeinde bislang eine Auszahlung von lediglich rund € 510.000. Aktuell steht die Marktgemeinde Hornstein weiterhin bei einem Übergenuss von rund € 100.000. Im Vergleichszeitraum des Vorjahres wurden noch mehr als 840.000 Euro ausbezahlt.

Grünflächenpflege

Der Vorsitzende berichtet, dass der Auftrag betreffend die Grünflächenpflege aufgrund eines Krankheitsfalls einvernehmlich mit der Bestandsfirma aufgelöst wurde. Für die restliche Laufzeit wurde eine andere Firma gefunden, die sich gerade einarbeitet. Er ersucht um Verständnis für die daraus resultierenden Herausforderungen und Verzögerungen.


47. Leitungsrecht A1 - Beschlussfassung

Seitens der Firma A1 wurde ein Leitungsrecht gemäß Telekommunikationsgesetz geltend gemacht. Die neu verlegte Leitung in der Industriegasse II versorgt das Grundstück Nr. 5897 und verläuft quer über öffentliches Gut. Der Gemeinderat beschließt, das Leitungsrecht zu gewähren.




48. Rechnungsabschluss 2024

Der Bürgermeister berichtet, dass der Rechnungsabschluss 2024 seitens der Aufsichtsbehörde als richtig anerkannt wird. Der Bürgermeister verweist, dass sich die Einnahmensituation aufgrund der jährlich in unermesslicher Höhe steigenden Abzüge bei den Abgabenertragsanteilen deutlich verschlechtert hat. Zusätzlich zu den fehlenden Einnahmen von den Ertragsanteilen kommt noch erschwerend hinzu, dass zugesagte und budgetierte Förderungen nicht ausbezahlt bzw. stark reduziert und verzögert ausbezahlt werden.

So fehlt mittlerweile im Kindergarten allein für 2024 und 2025 eine Personalkostenförderung von rund € 200.000. Der Rechnungsabschluss kann unter https://hornstein.at/buergerservice-und-politik/politik/gemeindefinanzen#offenlegung-der-rechnungsabschluesse  abgerufen werden.


49. Aufrollung Materialbeitrag – Beschlussfassung

Der Bürgermeister berichtet über eine fehlerhafte interne Verbuchung im Zusammenhang mit den Materialbeiträgen im Kindergarten. Aufgrund einer Vorgabe des Landes wurde im Jahr 2024 die unterjährige Verbuchung der Einnahmen aus dem Materialbeitrag geändert. Im Zuge dessen kam es zu einer nicht korrekten Zuordnung im Buchhaltungssystem, wodurch insgesamt rund 6.550 Euro zu viel vereinnahmt wurden. Das Guthaben soll an die betroffenen Eltern automatisch rückerstattet werden. Bei vollständig bezahltem Materialbeitrag für das Kindergartenjahr 2024/2025 (€ 135) beträgt die Rückzahlung 55 Euro brutto, bei aliquoter Einzahlung verringert sich der Betrag entsprechend. Der Bürgermeister entschuldigt sich für den Verwaltungsfehler und dankt den Kontrollinstanzen der Gemeinde für ihre gewissenhafte Arbeit, durch die diese Unstimmigkeit zeitnah entdeckt wurde. Der Gemeinderat beschließt die Aufrollung des Materialbeitrags.

 

50. Bericht des Prüfungsausschusses vom 27.08.2025, vom 04.09.2025 und vom 15.09.2025

Der Obmann des Prüfungsausschusses berichtet von den Sitzungen am 27.8.2025, 4.9.2025 und 15.9.2025. Geprüft wurden unter anderem die Verrechnung von Essen, Materialbeiträgen und Selbstbehalten in den Kinderbetreuungseinrichtungen, die Förderungen für Kinderbetreuungseinrichtungen sowie die Entwicklung der Abgabenertragsanteile.

51. Gewährung einer Sonderförderung für den PVÖ Hornstein durch den Gemeinderat anlässlich des 65. Jubiläums – Beschlussfassung (Antrag von 7 Gemeinderäten der SPÖ-Fraktion gem. § 38 Abs. 4 Bgld. GemO)

Der Vorsitzende erklärt, dass im Rahmen der Vereinsförderungen Richtlinien erarbeitet wurden und in diesen die Sonderförderungen bei Jubiläen geregelt sind. Für das 65-jährige Bestehen ist keine Sonderförderung in den Richtlinien vorgesehen. GR Troindl beantragt, eine Sonderförderung für den PVÖ Hornstein in Höhe von € 2.000 auszuschütten.

Der Antrag findet keine Mehrheit.

 
52. Beschattung im Park bei der Alten Schule – Beschlussfassung (Antrag von 7 Gemeinderäten der SPÖ-Fraktion gem. § 38 Abs. 4 Bgld. GemO)

Der Gemeinderat beschließt, dass der Bürgermeister mit der Neuen Eisenstädter Siedlungsgenossenschaft Gespräche über eine mögliche Beschattung des Ortsparks führen soll.

53. Berufung gegen Bescheid des Bürgermeisters, Grundstücksteilung (unter Ausschluss der Öffentlichkeit) - Beschlussfassung

54. Berufung gegen Bescheid des Bürgermeisters, Bauangelegenheit (unter Ausschluss der Öffentlichkeit) - Beschlussfassung

55. Berufung gegen Bescheid des Bürgermeisters, Bauangelegenheit (unter Ausschluss der Öffentlichkeit) - Beschlussfassung

56. Berufung gegen Bescheid des Bürgermeisters, Zurückweisung (unter Ausschluss der Öffentlichkeit) - Beschlussfassung

57. Berufung gegen Bescheid des Bürgermeisters, Zurückweisung (unter Ausschluss der Öffentlichkeit) - Beschlussfassung

58. Berufung gegen Bescheid des Bürgermeisters, Zurückweisung (unter Ausschluss der Öffentlichkeit) - Beschlussfassung

59. Ehrung (unter Ausschluss der Öffentlichkeit) - Beschlussfassung

60. Personal (unter Ausschluss der Öffentlichkeit)
a. Verlängerung eines Dienstverhältnisses am Bauhof – Beschlussfassung
b. Bericht

Gemäß § 44 Bgld. GemO ist die Öffentlichkeit dann auszuschließen, wenn beispielsweise Daten der Parteien zur Sprache kommen können, die der Amtsverschwiegenheit bzw. dem Datenschutz unterliegen.


61. Allfälliges

Der Bürgermeister gratuliert GR Andrea Gibas und Ersatz-GR Sabine Wolf zur Geburt ihrer Töchter sowie GR Eva-Christina Wolf zur Verehelichung.

Weiters berichtet der Bürgermeister, dass die Bauverhandlung für den Neubau des Feuerwehrhauses bereits stattgefunden hat und das Genehmigungsverfahren in Kürze abgeschlossen ist. Auch die Ausschreibungen wurden seitens der Projektentwicklung Burgenland erledigt, für die Vergabe und den Baustart ist jedoch noch ein Beschluss der Landesregierung ausständig, der bislang nicht erfolgte.

Der Bürgermeister teilt den Termin der nächsten Sitzung wie folgt mit: 

  • Gemeinderatssitzung: 15. Dezember 2025 um 19 Uhr

Nachdem kein weiterer Tagesordnungspunkt zur Behandlung steht, wird die Sitzung vom Bürgermeister um 20:42 Uhr für beendet erklärt und geschlossen.

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