Kurzbericht: 5. Gemeinderatssitzung am 15.12.2025

Der Bürgermeister begrüßt die anwesenden Gemeinderatsmitglieder und stellt die ordnungs- und gesetzmäßige Einberufung der Sitzung und deren Beschlussfähigkeit fest. Entschuldigt für die Sitzung sind die Gemeinderäte Christopher Ferko, Florian Hofstetter und Monika Gross sowie der Ersatz-Gemeinderat Ferhat Özkanli. Für Christopher Ferko nimmt Ersatz-Gemeinderätin Sabine Wolf mit Stimmrecht an der Sitzung teil. Gemeindevorstand Jürgen Szinovatz und GR Christine Rosner stoßen im Verlauf der Sitzung hinzu. Vor Einstieg in die Tagesordnung wird der Punkt „Ansuchen um Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit eines Dienstverhältnisses im Bauhof“ einstimmig als Tagesordnungspunkt 74d auf die Tagesordnung genommen.

 

62. Angelobung eines Ersatz-Gemeinderatsmitglieds

Aufgrund des Mandatsverzichts von Herrn Kevin Pressegger, BSc als Gemeinderat der SPÖ-Fraktion in der Marktgemeinde Hornstein wurde der bisherige Ersatz-Gemeinderat Herbert Worschitz von der Bezirkswahlbehörde auf das freigewordene Gemeinderatsmandat berufen. Aufgrund des Nachrückens von Herbert Worschitz als neuer Gemeinderat der SPÖ-Fraktion in der Marktgemeinde Hornstein wurde das bisherige Ersatz-Gemeinderatsmandat frei. Herr Ferhat Özkanli wurde von der Bezirkswahlbehörde auf das Mandat als Ersatzmitglied nach § 15a Burgenländische Gemeindeordnung berufen.

Nachdem Herr Ferhat Özkanli für die heutige Sitzung entschuldigt ist, erfolgt keine Angelobung.

GR Christine Rosner nimmt am weiteren Sitzungsverlauf teil.

 

63. Änderung Kinderbetreuungs-Einrichtungsordnung (KBEO) und Bildungs- und Betreuungsvertrag – Beschlussfassung

Der Vorsitzende berichtet, dass mit 01. Jänner 2026 Marlene Fuchs die Leitung des Kindergartens übernimmt. Als stellvertretende Leitung wird Caroline Pincolits bestellt. Mit dieser Änderung stellt sich das Kindergartenteam organisatorisch neu auf.

Im Zuge dessen wurden die Kinderbildungseinrichtungsordnung sowie der Kinderbildungs- und Betreuungsvertrag angepasst, die im Zuge dieser Gemeinderatssitzung beschlossen und anschließend an alle Eltern ausgegeben werden. Der Kinderbildungs- und Betreuungsvertrag wird mit allen Erziehungsberechtigten neu abgeschlossen.

Der Gemeinderat beschließt die vorliegende Kinderbetreuungs-Einrichtungsordnung sowie die vorliegenden Kinderbildungs- und Betreuungsverträge für Kindergarten und Kinderkrippe Hornstein.

GV Jürgen Szinovatz nimmt am weiteren Sitzungsverlauf teil.

 

64. Eisdealer – Verlängerung Mietvertrag – Beschlussfassung

Der Bürgermeister berichtet, dass der Eisdealer (Helmut Piringer) im Ortspark neben der alten Schule auch in dieser Saison wieder öffnen möchte. Um den Betrieb zu gewährleisten, muss ein Mietvertrag betreffend die Teilfläche des Grundstücks Nr. 357/15 mit folgenden Eckdaten abgeschlossen werden:

  • Mietgegenstand: Teilfläche von rund 20 m² des Grundstückes Nr. 357/15
  • Mietbeginn: 01.01.2026; Mietende: 31.12.2026
  • Mietzins: € 10 pro Monat; Betriebskosten sind vom Mieter selbst zu begleichen

Der Gemeinderat beschließt den vorliegenden Mietvertrag betreffend einer Teilfläche des Grundstücks Nr. 357/15 mit Helmut Piringer.

 

65. Bericht des Bürgermeisters

Pflegestützpunkt Hornstein

Der Vorsitzende berichtet, dass bislang weiterhin keine Rückmeldung aus dem Büro LR Schneemann betr. des Pflegestützpunkts in Hornstein erfolgt ist. Der Gemeinderatsbeschluss wurde unmittelbar nach der September-Sitzung übermittelt, auch die Urgenz seitens der Gemeinde blieb unbeantwortet.

 

Projekt Feuerwehrhaus

Der Bürgermeister berichtet, dass der Projektstart durch einen fehlenden Beschluss der Landesregierung bereits massiv verzögert ist. Geplant wäre ein Baustart im vierten Quartal 2025 und eine Fertigstellung Ende 2026 gewesen. Die Vergabeverfahren sind bereits seit Ende des Sommers abgeschlossen, eine Zuschlagserteilung kann aufgrund des fehlenden Beschlusses durch die Landesregierung jedoch seitens der PEB nicht erfolgen.

 

Zonierung für Windkraftanlagen

Der Vorsitzende erklärt, dass seitens der Ökostrom AG in einer alten Eignungszone für Windkraftanlagen im Grenzgebiet zwischen Hornstein, Müllendorf und Steinbrunn Optionsverträge mit ausgewählten Grundeigentümern für die Errichtung von Windkraftanlagen abgeschlossen werden sollen oder gegebenenfalls schon wurden.

In einem gemeinsamen Termin mit dem Bürgermeister von Müllendorf und der Bürgermeisterin aus Steinbrunn wurde sich zu diesem Projekt beraten, woraufhin sich alle gegen ein Windkraftprojekt an diesem Standort ausgesprochen haben.

 

66. Festsetzung einer Straßenbezeichnung – Beschlussfassung

Der Vorsitzende berichtet, dass im Zuge der Feierlichkeiten anlässlich des 40-jährigen Partnerschaftsjubiläums Hornstein-Gnesau der Platz gegenüber dem Rathaus die symbolische Straßenbezeichnung „Gnesau-Platz“ erhalten soll. Dies soll ein Zeichen der Wertschätzung gegenüber der Partnergemeinde sein und an die langjährige Verbundenheit erinnern. Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Straßenbezeichnung „Gnesau-Platz“ gemäß oben angeführter Skizze.

 

67. Nachtragsvoranschlag 2025 – Beschlussfassung

Der Vorsitzende berichtet, dass aufgrund mehrerer Projektänderungen ein Nachtragsvoranschlag für das Haushaltsjahr 2025 erstellt wurde und erläutert die wichtigsten Änderungen.

Weiters wird die derzeitige Einnahmensituation der Gemeinde erläutert:

  • Die Gemeinde hat de facto seit Juni 2025 keine Auszahlung aus den Ertragsanteilen erhalten
    (ausgenommen ca. € 5.500 für November)
  • Die Personalkostenförderung im Kindergarten sinkt weiterhin, anstatt wie gesetzlich vorgesehen zu steigen (ca. € 100.000)
  • Derzeit fehlt auf die Prognose der Ertragsanteile für 2025 noch eine Nettoauszahlung von rund € 280.000, welche im Dezember fließen müsste.
  • Im Vergleich zum Jahr 2022 (Abzüge liegen bei ca. 45% der Ertragsanteile) erhält die Gemeinde Hornstein im Jahr 2025 um eine Million Euro weniger Auszahlung (gerechnet an den tatsächlichen Ertragsanteilen für 2025). Sofern diese geflossen wäre, müsste die Gemeinde keine Konsolidierungsmaßnahmen treffen.

Der gesamte Nachtragsvoranschlag inklusive Beilagen kann auf der Website der Marktgemeinde Hornstein unter https://hornstein.at/buergerservice-und-politik/politik/gemeindefinanzen eingesehen werden. Der Gemeinderat beschließt den vorliegenden Nachtragsvoranschlag 2025.

 

68. Erstellung eines Haushaltskonsolidierungskonzeptes & Konstituierung des Konsolidierungsausschusses – Beschlussfassung

Der Bürgermeister informiert den Gemeinderat über die aktuelle Budgetvorschau des Landes für das Jahr 2026 und die damit verbundenen finanziellen Herausforderungen für die Gemeinden.

Ausgangslage:

Die Ertragsanteile des Bundes für die Marktgemeinde Hornstein steigen im Jahr 2026 um rund 6 % auf 3.377.300 Euro. Gleichzeitig erreichen die Abzüge des Landes – bereinigt um den Pflegefonds – ein Rekordniveau von 2.445.700 Euro, was einem Einbehalt von knapp 72 % entspricht. Damit wird eine seriöse Finanzplanung erheblich erschwert.

Folgen für die Gemeinde:

Seit 2022 wurden insgesamt rund 2.600.000 Euro zu viel einbehalten. Mit diesem Betrag hätte die Gemeinde u. a. den Kindergartenzubau ohne neue Schulden finanzieren oder den Kredit für die Volksschule tilgen können.

Die gesetzlich zugesagte Personalkostenförderung für den Gratiskindergarten bleibt weiterhin massiv reduziert. Auch für 2026 ist keine Verbesserung absehbar.

 

Folgen für die Budgets 2025 & 2026

Ein ausgeglichenes Budget ist mit den vorliegenden Zahlen nicht möglich. Zur Sicherstellung der Liquidität wird ein Haushaltskonsolidierungsausschuss eingerichtet, der im ersten Quartal ein Konsolidierungskonzept erarbeiten soll. Bereits beschlossene Maßnahmen aus 2025 werden fortgesetzt; weitere Schritte sind nicht ausgeschlossen. Nach Vorliegen des Konzeptes soll ein 1. Nachtragsvoranschlag beschlossen werden.

Der Bürgermeister schlägt daher folgende Vorgangsweise in Abstimmung mit der Gemeindeabteilung vor:

  • Beschlussfassung Beauftragung der Erstellung eines Haushaltskonsolidierungskonzepts durch die Verwaltung (begleitet von einem Externen möglich)
  • Gründung eines Konsolidierungsausschusses
  • Erstellung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes und Beschlussfassung Ende Q1 / Anfang Q2 2026

Der Gemeinderat der Gemeinde Hornstein beschließt die Erstellung eines Haushaltskonsolidierungskonzepts sowie die Konstituierung eines Haushaltskonsolidierungsausschusses.

 

69. Anpassung der privatrechtlichen Tarife 2026 – Beschlussfassung

Der Bürgermeister berichtet, dass der Materialbeitrag in Kindergarten und Kinderkrippe angepasst werden soll. Dieser beträgt ab dem Jahr 2026 € 60,50 pro Semester und verringert sich somit. Auch die Friedhofsentgelte werden angepasst, dies erfolgt im Rahmen der Beschlussfassung unter Tagesordnungspunkt 70a. Alle anderen privatrechtlichen Tarife sowie die Mieten für die Gemeindegebäude bleiben unverändert.

Der Gemeinderat beschließt die Kundmachung über die Einhebung eines Materialbeitrags und die Einhebung eines Arbeitsmittelbeitrags.

Alle Abgaben, Gebühren und Entgelte finden Sie auf der Website der Marktgemeinde Hornstein unter https://hornstein.at/buergerservice-und-politik/foerderungen-und-gebuehren#foerderungen.


70. Haushaltsvoranschlag für das Finanzjahr 2026 – Beschlussfassung
a. 
Abgaben und Entgelte
b. 
Höhe des Kassenkredites
c. 
Gesamtbetrag der aufzunehmenden Darlehen
d. 
Stellenplan
e. 
mittelfristiger Finanzplan 2026-2030

Der Bürgermeister erläutert die wichtigsten Eckpunkte des Voranschlags 2026:

  • Die aktuelle Prognose der Ertragsanteile wurde eingearbeitet (Stand 24.11.2025).
  • Steigerung der Personalkosten um 1,65 % (lt. Bundesabschluss mangels fehlender Information seitens des Landes, ob dieser Abschluss übernommen werden soll).
  • Anpassung der Gebühren und Entgelte

Im Zuge der Fortführung der Haushaltskonsolidierung bleiben die Vereinsförderungen vorerst wie 2025 sowie das gedeckelte Feuerwehrbudget. Der Gemeinderat beschließt die Höhe der Vereinsförderungen sowie das Feuerwehrbudget.

 

Der Bürgermeister berichtet, dass die Beiträge der Marktgemeinde Hornstein für den Abwasserverband enorm steigen. Für die Sanierung und Erweiterung der Kläranlage im Umfang von knapp 10 Millionen wurde ein Kredit seitens des Verbandes aufgenommen, wodurch die Beiträge erheblich gestiegen sind. Die Kanalbenützungsgebühren mussten daher um rund 10 % erhöht werden, um den Abgang auszugleichen.

Der Gemeinderat beschließt die Verordnung über die Ausschreibung einer Kanalbenützungsgebühr.

Ebenfalls angepasst wurden die Friedhofsentgelte (+5 %) und die Gebühr für die Benützung der Abfallsammelstelle (+ € 5,50 pro Jahr), da der Abgang aufgrund der hohen Entsorgungskosten zugenommen hat.

Der Gemeinderat beschließt die Verordnung über die Ausschreibung einer Gebühr für die Benützung der Abfallsammelstelle.

Der Gemeinderat beschließt die Kundmachung über die Ausschreibung von Friedhofsgebühren für das Jahr 2026.

Die ab 01.01.2026 geltenden Tarife sind online auf der Website der Marktgemeinde Hornstein unter https://hornstein.at/buergerservice-und-politik/foerderungen-und-gebuehren, die entsprechenden Kundmachungen können auf der virtuellen Amtstafel und https://citiesapps.com/cities/hornstein/official-notices eingesehen werden. Auch der gesamte Haushaltsvoranschlag kann unter https://hornstein.at/buergerservice-und-politik/politik/gemeindefinanzen abgerufen werden.

Der Gemeinderat beschließt die Höhe des Kassenkredits mit € 1.200.000 festzusetzten.

Im vorliegenden Voranschlag 2026 ist keine Darlehensaufnahme geplant. Der Stellenplan weist 48 Personen und 37,55 Vollzeitäquivalente aus. Der mittelfristige Finanzplan betrachtet die Jahre 2026 – 2030

Der Gemeinderat beschließt den Haushaltsvoranschlag 2026 inklusive aller Beilagen.

 

71. Vergabe eines Kassenkredits für das Finanzjahr 2026 – Beschlussfassung

Der Gemeinderat beschließt, den Kassenkredit für das Haushaltsjahr 2026 an die Bawag PSK entsprechend dem vorliegenden Angebot, gebunden an den 3-Monats-Euribor zuzüglich 0,65 Prozentpunkten Aufschlag, zu vergeben und den entsprechenden Kreditvertrag abzuschließen.

 

72. Ausbuchung von nicht einbringbaren Forderungen – Beschlussfassung
(unter Ausschluss der Öffentlichkeit)
73. 
Ehrungen (unter Ausschluss der Öffentlichkeit) – Beschlussfassung
74. 
Personalangelegenheiten (unter Ausschluss der Öffentlichkeit) - Beschlussfassung
a. 
Einmalige, nicht rückzahlbare Geldleistung für Gemeindebedienstete
b. 
Verlängerung eines Dienstverhältnisses im Rathaus – Beschlussfassung
c. 
Bericht
d. 
Ansuchen um Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit eines Dienstverhältnisses im Bauhof
75. 
Beschwerden gegen Bescheide des Gemeinderats – Verzicht auf Beschwerdevorentscheidung
(unter Ausschluss der Öffentlichkeit) – Beschlussfassung
a. Bauverfahren
b. 
Bauverfahren
c. 
Bauverfahren
d. 
Grundstücksteilun
76. 
Berufung gegen Bescheid des Bürgermeisters, Kommunalsteuer
(unter Ausschluss der Öffentlichkeit) – Beschlussfassung
77. 
Berufung gegen Bescheid des Bürgermeisters, Säumniszuschlag
(unter Ausschluss der Öffentlichkeit) – Beschlussfassung

Gemäß § 44 Bgld. GemO ist die Öffentlichkeit dann auszuschließen, wenn beispielsweise Daten der Parteien zur Sprache kommen können, die der Amtsverschwiegenheit bzw. dem Datenschutz unterliegen.

 
78. Allfälliges

Der Bürgermeister teilt die Termine der geplanten Sitzungen im Jahr 2026, wie folgt mit:

Der Bürgermeister bedankt sich für die Zusammenarbeit 2025 und wünscht allen Gemeinderäten sowie allen Hornsteinerinnen und Hornsteinern ein frohes Weihnachtsfest, erholsame Feiertage und einen erfolgreichen Start ins neue Jahr.

Nachdem kein weiterer Tagesordnungspunkt zur Behandlung steht, wird die Sitzung vom Bürgermeister um 20:14 Uhr für beendet erklärt und geschlossen.

 

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