Auch heuer verwandelt sich der Hornsteiner Föhrenwald wieder von 19. bis 21. Dezember 2025 in ein stimmungsvolles Weihnachtsdorf. Die Marktgemeinde Hornstein in Zusammenarbeit mit dem Tourismus- und Verschönerungsverein laden alle Besucherinnen und Besucher herzlich ein, gemeinsam die letzten Tage der Vorweihnachtszeit zu genießen. „Ich freue mich sehr, dass wir auch heuer wieder unser traditionelles Weihnachten im Föhrenwald veranstalten können. Ein besonderes Fest für die ganze Familie zum Abschluss der Adventzeit“, schildert Bürgermeister der Marktgemeinde Hornstein Christoph Wolf.
Das Programm startet am Freitag, 19. Dezember mit dem Eröffnungskonzert, das den Auftakt zu drei festlichen Tagen bildet. An allen Tagen sorgt ein abwechslungsreiches Angebot für große und kleine Gäste:
Besuch des Christkinds
Basteltisch für Kinder am Samstag
Kulinarische Genüsse wie Punsch- und Glühweinvariationen, Maroni, Burger und regionale Schmankerl
Handwerkskunst und Geschenkideen
Musikalische Umrahmung für eine festliche Atmosphäre
„Besonders freut es mich, dass wir mit vielen engagierten Vereinen und Ausstellern ein vielfältiges Angebot schaffen. Für unsere jüngsten Gäste wird der Besuch des Christkinds sicher ein Highlight sein. Zum ersten Mal findet in diesem Jahr auch ein großes Eröffnungskonzert statt“, so der Bürgermeister und weiter: „Ich bedanke mich bereits jetzt bei allen Mitwirkenden und freue mich, zahlreiche Gäste an den drei Tagen begrüßen zu dürfen.“
Details zum Programm finden Sie auf der Website der Marktgemeinde Hornstein unter:
Die Budgetvorschau des Landes für 2026 stellt die Gemeinden des Landes auch im kommenden Jahr wieder vor große Herausforderungen. „Wir stehen vor einer finanziellen Realität, die nicht mehr schönzureden ist: Die Abzüge des Landes sprengen alle Dimensionen, während wir gleichzeitig gesetzliche Aufgaben erfüllen müssen. Das ist kein partnerschaftliches Miteinander, sondern ein System, das Gemeinden in die Knie zwingt“, fasst Bürgermeister Christoph Wolf die Lage zusammen.
Die Ertragsanteile des Bundes für die Marktgemeinde Hornstein steigen im Jahr 2026 um rund 6 % auf 3.377.300 Euro. Doch die Freude währt nicht lange: Die Abzüge des Landes erreichen ein nie dagewesenes Niveau (bereinigt um den Pflegefonds) von 2.445.700 Euro. Damit behält sich das Land erneut knapp 72 % der Mittel ein – ein Wert, der jede seriöse Finanzplanung zunichtemacht.
„Wir reden hier nicht von einer Kleinigkeit, sondern von Millionenbeträgen, die den Gemeinden entzogen werden“, betont Bürgermeister Wolf. Bereits in den Gängen des Landhauses hört man, dass bei der Budgetvorschau mit geschönten Zahlen gearbeitet wird. „Die Wahrheit ist noch viel dramatischer, als die offiziellen Berechnungen vermuten lassen. Das Land rechnet sich die Welt schön, während wir vor Ort die Rechnung zahlen müssen“, so Wolf weiter.
Landespolitik zwingt Gemeinden in schmerzhafte Konsolidierung
Statt echter Hilfspakete werden den Gemeinden Maßnahmen wie Gebührenerhöhungen, Leistungskürzungen und die Verschiebung von Kreditzahlungen empfohlen. Die Botschaft ist klar: Die Gemeinden müssen sich selbst helfen, während das Land weiter tief in die Gemeindekassen greift.
„Das ist keine Hilfe, das ist ein Schlag ins Gesicht der Kommunen. Wir sollen Gebühren erhöhen und Leistungen kürzen – und die Bürgerinnen und Bürger zahlen am Ende doppelt“, kritisiert Wolf scharf.
Die Praxis bei den Abzügen bleibt undurchsichtig. Bürgermeister Wolf zeigt sich erleichtert, dass der Rechnungshof – auch auf Anruf der Marktgemeinde Hornstein – diese Vorgänge endlich prüft: „Es kann nicht sein, dass Gemeinden zur Kasse gebeten werden, ohne mitbestimmen zu können. Transparenz ist das Mindeste, was wir erwarten dürfen.
Seit 2022: Millionenverluste für die Gemeinden
Seit dem Jahr 2022, als die Abzugsquote bei den Ertragsanteilen bereits rund 45 % betrug, wurden insgesamt etwa 2.600.000 Euro zu viel einbehalten. Mit diesem Betrag hätte Hornstein:
den Kindergartenzubau ohne neue Schulden finanzieren können, oder
den laufenden Kredit für die Volksschule vollständig tilgen können, oder
zehn Straßen sanieren können, oder
dringend benötigte Investitionen in Klima- und Energietechnik umsetzen können.
„All die möglichen Projekte hätten unter Beibehaltung aller Sozialleistungen und Förderungen der Gemeinde umgesetzt werden können. Jedoch mussten wir gezwungen durch das Land drastische Einschnitte bei diesen Leistungen vornehmen“, führt Wolf aus.
„Diese Summe ist gigantisch. Wir reden hier nicht über Luxusprojekte, sondern über Grundversorgung und Infrastruktur. Das Land nimmt uns die Luft zum Atmen“, so Wolf.
Kindergartenförderung weiterhin massiv reduziert
Besonders dramatisch ist die Situation auch bei der Personalkostenförderung für den Gratiskindergarten: Statt die gesetzlich vorgeschriebene Förderung in voller Höhe auszuzahlen, behält das Land auch im zweiten Jahr in Folge über 100.000 Euro ein. Eine Verbesserung im Jahr 2026 ist nicht absehbar. Damit sinkt die Auszahlung auf das Niveau von 2022 – obwohl die gesetzliche Gehaltssteigerung von 2022 bis 2025 über 30 % beträgt. Somit werden die Gemeinden für den vom Land beschlossenen Gratiskindergarten zur Kasse gebeten.
„Die Gemeinden übernehmen die Finanzierung für das Land, aber die zugesagte Finanzierung bleibt aus. So kann man die Kinderbetreuung immer schwieriger aufrechterhalten“, warnt Wolf.
Budget 2026: Kein ausgeglichenes Budgetieren möglich
Mit den vorliegenden Zahlen des Landes ist ein ausgeglichenes Budget für 2026 nicht möglich. „Wir budgetieren mit validen Zahlen – und es geht sich vorne und hinten nicht aus. Wir stehen unverschuldet mit dem Rücken zur Wand“, erklärt Bürgermeister Wolf.
Um die Liquidität der Gemeinde sicherzustellen, soll ein Haushaltskonsolidierungsausschuss gegründet werden, der im ersten Quartal ein Konsolidierungskonzept erarbeiten soll. Bereits beschlossene Konsolidierungsmaßnahmen aus 2025 werden fortgesetzt, weitere Schritte sind aufgrund der hohen Landesabzüge nicht ausgeschlossen. Mit Vorliegen des Haushaltskonsolidierungskonzeptes soll bereits ein 1. Nachtragsvoranschlag beschlossen werden.
„Wir wollen keine Panik verbreiten, aber wir müssen ehrlich sein: Ohne grundlegende Reformen wird es für viele Gemeinden eng – sehr eng“, so Wolf abschließend.
Der Journalist und Autor Guido Gluschitsch gewann den renommierten Literaturwettbewerb „Textfunken“ des ORF Burgenland. Bürgermeister Christoph Wolf gratuliert. „Wir sind stolz, dass ein Hornsteiner Autor ausgezeichnet wurde. Guido Gluschitsch hat mit seiner Geschichte nicht nur Kreativität, sondern auch gesellschaftliche Relevanz bewiesen. Solche Erfolge zeigen, wie viel Talent in unserer Gemeinde steckt“, betont der Bürgermeister.
Der Bürgermeister begrüßt die anwesenden Gemeinderatsmitglieder und stellt die ordnungs- und gesetzmäßige Einberufung der Sitzung und deren Beschlussfähigkeit fest. Entschuldigt für die Sitzung sind die Gemeinderäte Christopher Ferko, Florian Hofstetter und Monika Gross sowie der Ersatz-Gemeinderat Ferhat Özkanli. Für Christopher Ferko nimmt Ersatz-Gemeinderätin Sabine Wolf mit Stimmrecht an der Sitzung teil. Gemeindevorstand Jürgen Szinovatz und GR Christine Rosner stoßen im Verlauf der Sitzung hinzu. Vor Einstieg in die Tagesordnung wird der Punkt „Ansuchen um Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit eines Dienstverhältnisses im Bauhof“ einstimmig als Tagesordnungspunkt 74d auf die Tagesordnung genommen.
62. Angelobung eines Ersatz-Gemeinderatsmitglieds
Aufgrund des Mandatsverzichts von Herrn Kevin Pressegger, BSc als Gemeinderat der SPÖ-Fraktion in der Marktgemeinde Hornstein wurde der bisherige Ersatz-Gemeinderat Herbert Worschitz von der Bezirkswahlbehörde auf das freigewordene Gemeinderatsmandat berufen. Aufgrund des Nachrückens von Herbert Worschitz als neuer Gemeinderat der SPÖ-Fraktion in der Marktgemeinde Hornstein wurde das bisherige Ersatz-Gemeinderatsmandat frei. Herr Ferhat Özkanli wurde von der Bezirkswahlbehörde auf das Mandat als Ersatzmitglied nach § 15a Burgenländische Gemeindeordnung berufen.
Nachdem Herr Ferhat Özkanli für die heutige Sitzung entschuldigt ist, erfolgt keine Angelobung.
GR Christine Rosner nimmt am weiteren Sitzungsverlauf teil.
63. Änderung Kinderbetreuungs-Einrichtungsordnung (KBEO) und Bildungs- und Betreuungsvertrag – Beschlussfassung
Der Vorsitzende berichtet, dass mit 01. Jänner 2026 Marlene Fuchs die Leitung des Kindergartens übernimmt. Als stellvertretende Leitung wird Caroline Pincolits bestellt. Mit dieser Änderung stellt sich das Kindergartenteam organisatorisch neu auf.
Im Zuge dessen wurden die Kinderbildungseinrichtungsordnung sowie der Kinderbildungs- und Betreuungsvertrag angepasst, die im Zuge dieser Gemeinderatssitzung beschlossen und anschließend an alle Eltern ausgegeben werden. Der Kinderbildungs- und Betreuungsvertrag wird mit allen Erziehungsberechtigten neu abgeschlossen.
Der Gemeinderat beschließt die vorliegende Kinderbetreuungs-Einrichtungsordnung sowie die vorliegenden Kinderbildungs- und Betreuungsverträge für Kindergarten und Kinderkrippe Hornstein.
GV Jürgen Szinovatz nimmt am weiteren Sitzungsverlauf teil.
Der Bürgermeister berichtet, dass der Eisdealer (Helmut Piringer) im Ortspark neben der alten Schule auch in dieser Saison wieder öffnen möchte. Um den Betrieb zu gewährleisten, muss ein Mietvertrag betreffend die Teilfläche des Grundstücks Nr. 357/15 mit folgenden Eckdaten abgeschlossen werden:
Mietgegenstand: Teilfläche von rund 20 m² des Grundstückes Nr. 357/15
Mietbeginn: 01.01.2026; Mietende: 31.12.2026
Mietzins: € 10 pro Monat; Betriebskosten sind vom Mieter selbst zu begleichen
Der Gemeinderat beschließt den vorliegenden Mietvertrag betreffend einer Teilfläche des Grundstücks Nr. 357/15 mit Helmut Piringer.
65. Bericht des Bürgermeisters
Pflegestützpunkt Hornstein
Der Vorsitzende berichtet, dass bislang weiterhin keine Rückmeldung aus dem Büro LR Schneemann betr. des Pflegestützpunkts in Hornstein erfolgt ist. Der Gemeinderatsbeschluss wurde unmittelbar nach der September-Sitzung übermittelt, auch die Urgenz seitens der Gemeinde blieb unbeantwortet.
Projekt Feuerwehrhaus
Der Bürgermeister berichtet, dass der Projektstart durch einen fehlenden Beschluss der Landesregierung bereits massiv verzögert ist. Geplant wäre ein Baustart im vierten Quartal 2025 und eine Fertigstellung Ende 2026 gewesen. Die Vergabeverfahren sind bereits seit Ende des Sommers abgeschlossen, eine Zuschlagserteilung kann aufgrund des fehlenden Beschlusses durch die Landesregierung jedoch seitens der PEB nicht erfolgen.
Zonierung für Windkraftanlagen
Der Vorsitzende erklärt, dass seitens der Ökostrom AG in einer alten Eignungszone für Windkraftanlagen im Grenzgebiet zwischen Hornstein, Müllendorf und Steinbrunn Optionsverträge mit ausgewählten Grundeigentümern für die Errichtung von Windkraftanlagen abgeschlossen werden sollen oder gegebenenfalls schon wurden.
In einem gemeinsamen Termin mit dem Bürgermeister von Müllendorf und der Bürgermeisterin aus Steinbrunn wurde sich zu diesem Projekt beraten, woraufhin sich alle gegen ein Windkraftprojekt an diesem Standort ausgesprochen haben.
66. Festsetzung einer Straßenbezeichnung – Beschlussfassung
Der Vorsitzende berichtet, dass im Zuge der Feierlichkeiten anlässlich des 40-jährigen Partnerschaftsjubiläums Hornstein-Gnesau der Platz gegenüber dem Rathaus die symbolische Straßenbezeichnung „Gnesau-Platz“ erhalten soll. Dies soll ein Zeichen der Wertschätzung gegenüber der Partnergemeinde sein und an die langjährige Verbundenheit erinnern. Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Straßenbezeichnung „Gnesau-Platz“ gemäß oben angeführter Skizze.
67. Nachtragsvoranschlag 2025 – Beschlussfassung
Der Vorsitzende berichtet, dass aufgrund mehrerer Projektänderungen ein Nachtragsvoranschlag für das Haushaltsjahr 2025 erstellt wurde und erläutert die wichtigsten Änderungen.
Weiters wird die derzeitige Einnahmensituation der Gemeinde erläutert:
Die Gemeinde hat de facto seit Juni 2025 keine Auszahlung aus den Ertragsanteilen erhalten (ausgenommen ca. € 5.500 für November)
Die Personalkostenförderung im Kindergarten sinkt weiterhin, anstatt wie gesetzlich vorgesehen zu steigen (ca. € 100.000)
Derzeit fehlt auf die Prognose der Ertragsanteile für 2025 noch eine Nettoauszahlung von rund € 280.000, welche im Dezember fließen müsste.
Im Vergleich zum Jahr 2022 (Abzüge liegen bei ca. 45% der Ertragsanteile) erhält die Gemeinde Hornstein im Jahr 2025 um eine Million Euro weniger Auszahlung (gerechnet an den tatsächlichen Ertragsanteilen für 2025). Sofern diese geflossen wäre, müsste die Gemeinde keine Konsolidierungsmaßnahmen treffen.
68. Erstellung eines Haushaltskonsolidierungskonzeptes & Konstituierung des Konsolidierungsausschusses – Beschlussfassung
Der Bürgermeister informiert den Gemeinderat über die aktuelle Budgetvorschau des Landes für das Jahr 2026 und die damit verbundenen finanziellen Herausforderungen für die Gemeinden.
Ausgangslage:
Die Ertragsanteile des Bundes für die Marktgemeinde Hornstein steigen im Jahr 2026 um rund 6 % auf 3.377.300 Euro. Gleichzeitig erreichen die Abzüge des Landes – bereinigt um den Pflegefonds – ein Rekordniveau von 2.445.700 Euro, was einem Einbehalt von knapp 72 % entspricht. Damit wird eine seriöse Finanzplanung erheblich erschwert.
Folgen für die Gemeinde:
Seit 2022 wurden insgesamt rund 2.600.000 Euro zu viel einbehalten. Mit diesem Betrag hätte die Gemeinde u. a. den Kindergartenzubau ohne neue Schulden finanzieren oder den Kredit für die Volksschule tilgen können.
Die gesetzlich zugesagte Personalkostenförderung für den Gratiskindergarten bleibt weiterhin massiv reduziert. Auch für 2026 ist keine Verbesserung absehbar.
Folgen für die Budgets 2025 & 2026
Ein ausgeglichenes Budget ist mit den vorliegenden Zahlen nicht möglich. Zur Sicherstellung der Liquidität wird ein Haushaltskonsolidierungsausschuss eingerichtet, der im ersten Quartal ein Konsolidierungskonzept erarbeiten soll. Bereits beschlossene Maßnahmen aus 2025 werden fortgesetzt; weitere Schritte sind nicht ausgeschlossen. Nach Vorliegen des Konzeptes soll ein 1. Nachtragsvoranschlag beschlossen werden.
Der Bürgermeister schlägt daher folgende Vorgangsweise in Abstimmung mit der Gemeindeabteilung vor:
Beschlussfassung Beauftragung der Erstellung eines Haushaltskonsolidierungskonzepts durch die Verwaltung (begleitet von einem Externen möglich)
Gründung eines Konsolidierungsausschusses
Erstellung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes und Beschlussfassung Ende Q1 / Anfang Q2 2026
Der Gemeinderat der Gemeinde Hornstein beschließt die Erstellung eines Haushaltskonsolidierungskonzepts sowie die Konstituierung eines Haushaltskonsolidierungsausschusses.
69. Anpassung der privatrechtlichen Tarife 2026 – Beschlussfassung
Der Bürgermeister berichtet, dass der Materialbeitrag in Kindergarten und Kinderkrippe angepasst werden soll. Dieser beträgt ab dem Jahr 2026 € 60,50 pro Semester und verringert sich somit. Auch die Friedhofsentgelte werden angepasst, dies erfolgt im Rahmen der Beschlussfassung unter Tagesordnungspunkt 70a. Alle anderen privatrechtlichen Tarife sowie die Mieten für die Gemeindegebäude bleiben unverändert.
Der Gemeinderat beschließt die Kundmachung über die Einhebung eines Materialbeitrags und die Einhebung eines Arbeitsmittelbeitrags.
70. Haushaltsvoranschlag für das Finanzjahr 2026 – Beschlussfassung a. Abgaben und Entgelte b. Höhe des Kassenkredites c. Gesamtbetrag der aufzunehmenden Darlehen d. Stellenplan e. mittelfristiger Finanzplan 2026-2030
Der Bürgermeister erläutert die wichtigsten Eckpunkte des Voranschlags 2026:
Die aktuelle Prognose der Ertragsanteile wurde eingearbeitet (Stand 24.11.2025).
Steigerung der Personalkosten um 1,65 % (lt. Bundesabschluss mangels fehlender Information seitens des Landes, ob dieser Abschluss übernommen werden soll).
Anpassung der Gebühren und Entgelte
Im Zuge der Fortführung der Haushaltskonsolidierung bleiben die Vereinsförderungen vorerst wie 2025 sowie das gedeckelte Feuerwehrbudget. Der Gemeinderat beschließt die Höhe der Vereinsförderungen sowie das Feuerwehrbudget.
Der Bürgermeister berichtet, dass die Beiträge der Marktgemeinde Hornstein für den Abwasserverband enorm steigen. Für die Sanierung und Erweiterung der Kläranlage im Umfang von knapp 10 Millionen wurde ein Kredit seitens des Verbandes aufgenommen, wodurch die Beiträge erheblich gestiegen sind. Die Kanalbenützungsgebühren mussten daher um rund 10 % erhöht werden, um den Abgang auszugleichen.
Der Gemeinderat beschließt die Verordnung über die Ausschreibung einer Kanalbenützungsgebühr.
Ebenfalls angepasst wurden die Friedhofsentgelte (+5 %) und die Gebühr für die Benützung der Abfallsammelstelle (+ € 5,50 pro Jahr), da der Abgang aufgrund der hohen Entsorgungskosten zugenommen hat.
Der Gemeinderat beschließt die Verordnung über die Ausschreibung einer Gebühr für die Benützung der Abfallsammelstelle.
Der Gemeinderat beschließt die Kundmachung über die Ausschreibung von Friedhofsgebühren für das Jahr 2026.
Der Gemeinderat beschließt die Höhe des Kassenkredits mit € 1.200.000 festzusetzten.
Im vorliegenden Voranschlag 2026 ist keine Darlehensaufnahme geplant. Der Stellenplan weist 48 Personen und 37,55 Vollzeitäquivalente aus. Der mittelfristige Finanzplan betrachtet die Jahre 2026 – 2030
Der Gemeinderat beschließt den Haushaltsvoranschlag 2026 inklusive aller Beilagen.
71. Vergabe eines Kassenkredits für das Finanzjahr 2026 – Beschlussfassung
Der Gemeinderat beschließt, den Kassenkredit für das Haushaltsjahr 2026 an die Bawag PSK entsprechend dem vorliegenden Angebot, gebunden an den 3-Monats-Euribor zuzüglich 0,65 Prozentpunkten Aufschlag, zu vergeben und den entsprechenden Kreditvertrag abzuschließen.
72. Ausbuchung von nicht einbringbaren Forderungen – Beschlussfassung (unter Ausschluss der Öffentlichkeit) 73. Ehrungen (unter Ausschluss der Öffentlichkeit) – Beschlussfassung 74. Personalangelegenheiten (unter Ausschluss der Öffentlichkeit) - Beschlussfassung a. Einmalige, nicht rückzahlbare Geldleistung für Gemeindebedienstete b. Verlängerung eines Dienstverhältnisses im Rathaus – Beschlussfassung c. Bericht d. Ansuchen um Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit eines Dienstverhältnisses im Bauhof 75. Beschwerden gegen Bescheide des Gemeinderats – Verzicht auf Beschwerdevorentscheidung (unter Ausschluss der Öffentlichkeit) – Beschlussfassung a. Bauverfahren b. Bauverfahren c. Bauverfahren d. Grundstücksteilun 76. Berufung gegen Bescheid des Bürgermeisters, Kommunalsteuer (unter Ausschluss der Öffentlichkeit) – Beschlussfassung 77. Berufung gegen Bescheid des Bürgermeisters, Säumniszuschlag (unter Ausschluss der Öffentlichkeit) – Beschlussfassung
Gemäß § 44 Bgld. GemO ist die Öffentlichkeit dann auszuschließen, wenn beispielsweise Daten der Parteien zur Sprache kommen können, die der Amtsverschwiegenheit bzw. dem Datenschutz unterliegen.
78. Allfälliges
Der Bürgermeister teilt die Termine der geplanten Sitzungen im Jahr 2026, wie folgt mit:
Der Bürgermeister bedankt sich für die Zusammenarbeit 2025 und wünscht allen Gemeinderäten sowie allen Hornsteinerinnen und Hornsteinern ein frohes Weihnachtsfest, erholsame Feiertage und einen erfolgreichen Start ins neue Jahr.
Nachdem kein weiterer Tagesordnungspunkt zur Behandlung steht, wird die Sitzung vom Bürgermeister um 20:14 Uhr für beendet erklärt und geschlossen.
Der Musikverein Hornstein Tamburizza (Muzičko Društvo Tamburica Vorištan) hielt kürzlich die Generalversammlung ab. Dabei wurde das erfolgreiche Führungsteam rund um Obmann Norbert Hickl und Kapellmeisterin Sabine Trabichler einstimmig im Amt bestätigt. „Der Musikverein Hornstein Tamburizza ist ein unverzichtbarer Teil des kulturellen Lebens in unserer Gemeinde. Die engagierten ehrenamtlichen Mitglieder tragen maßgeblich dazu bei, die kroatische Kultur in unserer Gemeinde lebendig zu halten und weiterzuführen. Dieses Engagement ist nicht nur Tradition, sondern auch ein wertvoller Beitrag für das Miteinander in Hornstein“, so Bürgermeister Christoph Wolf.
Darüber hinaus bedankte sich Bürgermeister Wolf stellvertretend bei Sabine Trabichler und Norbert Hickl für den Einsatz des gesamten Teams: „Ich danke euch und dem gesamten Verein für euren großartigen Einsatz – nicht nur für die Pflege unserer Kultur, sondern auch für eure aktive Mitwirkung bei zahlreichen Gemeindeveranstaltungen. Das ist gelebte Gemeinschaft!“
Über den Verein
Der Verein besteht in seiner heutigen Form seit 1964 und verfolgt das Ziel, Musik und Volkstanz zu pflegen. Als Nachkommen der im 16. Jahrhundert im Burgenland angesiedelten Kroaten bewahrt der Verein deren Volks- und Brauchtum. Das Repertoire umfasst sowohl ursprüngliche kroatische Volkslieder und Tänze als auch modernes kroatisches Liedgut.
Zum Musizieren verwendet der Verein traditionelle Volksinstrumente – die Tamburica, ein dreisaitiges Zupfinstrument mit langem Hals, dessen Ursprung bis nach Persien zurückreicht. Auch die farbenfrohen Trachten aus Hornstein – kroatisch „Vorištan“ – sind seit der Einwanderung der Vorfahren vor rund 450 Jahren nahezu unverändert geblieben.