Die finanzielle Lage der Gemeinden spitzt sich weiter zu. Auch im September 2025 bleibt trotz steigender Bundesertragsanteile kein einziger Euro in der Gemeindekasse. Stattdessen schuldet Hornstein dem Land Burgenland wieder rund 100.000 Euro.
„Eigentlich hätte unsere Gemeinde im September rund 235.000 Euro an Bundesertragsanteilen erhalten sollen – doch das Land zieht vorab weit mehr als diesen Betrag ab. Unterm Strich bleiben null Euro – und wir sind mittlerweile wieder knapp 100.000 Euro im Minus. Ein völlig absurder Zustand!“, erklärt Bürgermeister Christoph Wolf. Im Vorjahr lag die Gesamtauszahlung von Jänner bis September noch bei rund 840.000 Euro. Abzüglich der aktuellen Nachforderung hat die Gemeinde im Jahr 2025 weniger als die Hälfte dieses Betrags erhalten.
Viertes Monat ohne Geld – Vergleich mit Privathaushalt zeigt Dramatik
„Das ist bereits das vierte Monat in Folge, in dem unsere Gemeinde trotz steigender Ertragsanteile kein Geld ausbezahlt bekommt. Das ist so, als würde einem Haushalt zwar das Gehalt überwiesen, der Vermieter und andere Stellen greifen aber vorher zu – und am Ende bleibt nichts für Miete, Strom oder Lebensmittel“, so Wolf. „Eine funktionierende Gemeinde ist ohne eigene Mittel schlicht handlungsunfähig.“
Förderausfälle: 200.000 Euro fehlen an Landesförderung für die Kinderbetreuung
Zur angespannten Lage kommt die seit Monaten ausstehende Auszahlung der Personalkostenförderung für den Kindergarten. Obwohl laut Richtlinien mehr Geld vorgesehen wäre, fehlen Hornstein allein für das 2024 und 2025 rund 200.000 Euro.
Dringender Reformbedarf
„Es ist keine Zeit mehr für politische Machtspiele. Das System gehört grundlegend erneuert – wir brauchen endlich eine verlässliche Finanzierung, damit Gemeinden ihre Aufgaben erfüllen können“, appelliert Wolf abschließend an alle Entscheidungsträger in Bund und Land.
Der Bürgermeister begrüßt die anwesenden Gemeinderatsmitglieder und stellt die ordnungs- und gesetzmäßige Einberufung der Sitzung und deren Beschlussfähigkeit fest. Entschuldigt für die Sitzung sind die Gemeinderäte Christine Rosner, Andrea Gibas, Thomas Troindl und Natascha Gertlbauer sowie Ersatz-Gemeinderäte Sabine Wolf und Ferhat Özkanli.
36. Angelobung eines Gemeinderatsmitglieds und eines Ersatz-Gemeinderatsmitglieds
Aufgrund des Mandatsverzichts von Herrn Kevin Pressegger, BSc, als Gemeinderat der SPÖ-Fraktion in der Marktgemeinde Hornstein wurde der bisherige Ersatz-Gemeinderat Herbert Worschitz von der Bezirkswahlbehörde auf das freigewordene Gemeinderatsmandat berufen, aufgrund des Nachrückens von Herbert Worschitz als neuer Gemeinderat der SPÖ-Fraktion in der Marktgemeinde Hornstein wurde das bisherige Ersatz-Gemeinderatsmandat frei. Herr Ferhat Özkanli wurde von der Bezirkswahlbehörde auf das Mandat als Ersatzmitglied nach § 15a Burgenländische Gemeindeordnung berufen. GR Herbert Worschitz leistet den Gelöbnis-Eid. Nach der Angelobung wünscht der Bürgermeister alles Gute und hofft auf eine gute Zusammenarbeit.
37. Änderungen der Entsendungen – Beschlussfassung
Aufgrund der Zurücklegung des Gemeinderatsmandats von Kevin Pressegger, BSc, muss auch seitens der SPÖ-Fraktion ein neuer Vertreter in die Mitgliederversammlung des Wasserverbands Neufelder-Seengebiet entsandt werden. Der Gemeinderat beschließt die Entsendung von Herbert Worschitz.
38. Pflegeheim und einen Pflegestützpunkt in Hornstein – Bericht
Der Bürgermeister berichtet über den aktuellen Stand des geplanten Projekts „Betreutes Wohnen / Pflegestützpunkt“ am Gelände des medizinischen Kompetenzzentrums (MKH) in Hornstein. Nach Unterstützungszusage durch LR Schneemann im März dieses Jahres gab es trotz mehrfacher Urgenzen der Marktgemeinde und Fristsetzung bis 30.9.2025 bislang keine Reaktion vonseiten des Büros von Landesrat Schneemann. Der Vorsitzende fasst die Ereignisse wie folgt zusammen:
März 2025 – Startgespräch mit Landesrat Dr. Schneemann
In einem persönlichen Termin mit Bürgermeister und Vizebürgermeister sicherte Landesrat Dr. Leonhard Schneemann mündlich die Unterstützung des Landes für ein gemeinsames Projekt „Betreutes Wohnen/Pflegeeinrichtung“ mit der OSG zu. Die Eckpunkte:
Errichtung von 16–20 betreuten Wohnungen, zusätzlich Pflegepersonalwohnungen (1 pro 4 Einheiten)
Land übernimmt Bau-, Infrastruktur- und Betreuungskosten
Gemeinde trägt das Leerstandsrisiko eine entsprechende Vereinbarung für den Gemeinderat wird seitens des Landes übermittelt
OSG ist als Bauträger bereit, die Umsetzung sofort zu starten (Grundstück gepachtet)
Optionale Erweiterung um 12 Tagesbetreuungsplätze, sobald die Auslastung in Wimpassing und Stotzing erreicht ist
Soziale Infrastruktur wie z.B. Mittagstisch könnte durch die Gemeinde betreut werden
April 2025 – Erstes schriftliches Ersuchen
Die Gemeinde urgiert per E-Mail an das Büro LR Schneemann erstmals die im Gespräch zugesagte Kooperationsvereinbarung, um die Planungen voranzutreiben.
Mai 2025 – Gesprächsprotokoll wird übermittelt
Bürgermeister Wolf fasst die Gesprächsinhalte nochmals schriftlich zusammen und betont gegenüber dem Land und der OSG die grundsätzliche Umsetzungsbereitschaft aller Partner.
Mai 2025 – Zweite Erinnerung an das Land
Die Gemeinde erinnert erneut an die ausständige Kooperationsvereinbarung. Hintergrund: Sie wird dringend für die nächste Gemeinderatssitzung am 16. Juni 2025 benötigt.
September 2025 – Dritte Urgenz durch die Gemeinde
Die Gemeinde weist in einem ausführlichen Schreiben nochmals auf das Gespräch mit Dr. Schneemann hin, betont die Umsetzungsbereitschaft der OSG, den Planungsfortschritt und den dringenden Bedarf der Gemeinde, endlich den Entwurf der Vereinbarung zu erhalten.
September 2025 –Erneute Erinnerung
Die Gemeinde setzt dem Land eine letzte Frist bis 30. September 2025. Die Vorbereitungen seitens Gemeinde und OSG sind abgeschlossen – das Land ist nun am Zug. Ein weiteres Zuwarten gefährdet den Start des dringend benötigten Projekts massiv.
Bislang hat es seitens des Büros von Landesrat Schneemann keine Reaktion gegeben. Die Petition hat über 260 Unterstützer auf Papier und über 300 Unterstützende online.
Der Gemeinderat fasst den Grundsatzbeschluss, dass die Gemeinde für das geplante Projekt für bis zu 20 betreuten Wohnungen das Leerstandsrisiko trägt.
39. Glasfaserausbau mit der Firma ÖGIG – Beschlussfassung a. Ergänzungen zu Aufgrabungsrichtlinie & Grundsatzbeschluss
Es liegt ein Angebot der Firma Österreichische Glasfaser-Infrastrukturgesellschaft (ÖGIG) für den Glasfaserausbau der Marktgemeinde Hornstein vor. Der Ausbaubereich umfasst voraussichtlich nebenstehendes Areal:
Das erste Aufbaugebiet umfasst rund 800 bis 1.000 Haushalte. Die Anschlusskosten pro Haushalt liegen bei rund € 300. Ab der Grundstücksgrenze ist die Installation vom Hausbesitzer vorzunehmen. Der Internetanbieter kann frei aus dem verfügbaren Angebot ausgewählt werden.
Im Zuge der Umsetzung werden die Straße, Gehsteige und Grünflächen im Ausbaugebiet aufgegraben. Um eine Wiederherstellung zu gewährleisten, wurden entsprechende Ergänzungen zu den Aufgrabungsrichtlinien der ausführenden Firma erarbeitet. Im Zuge dessen wurden diverse Glasfaser-Infrastrukturanbieter kontaktiert, die alle einen Ausbau in diesem Umfang abgesagt haben.
Der Gemeinderat beschließt die Ergänzungen zur Aufgrabungsrichtlinie ÖGIG sowie im Grundsatz, den Glasfaserausbau in Hornstein mit der Firma Österreichische Glasfaser-Infrastrukturgesellschaft (ÖGIG) durchzuführen.
39. Glasfaserausbau mit der Firma ÖGIG – Beschlussfassung b. Dienstbarkeits- und Superädifikatsvertrag betr. Grundstück Nr. 5316/1 c. Sondernutzungsvereinbarung 40. Bauplatz am Ried Lodischäcker, Grundstücksverkauf Grundstück Nr. 4624/2 – Beschlussfassung
Die Tagesordnungspunkte 39b, 39c und 40 werden gem. § 38 Abs 1 Bgld. GemO vor Einstieg in die Tagesordnung abgesetzt.
41. Entschädigung nach dem Burgenländischen Straßengesetz – Beschlussfassung a. Resolution
Der Vorsitzende berichtet, dass im Zuge eines Entscheids des Landesverwaltungsgerichts der Gemeinde Ollersdorf eine Entschädigung nach dem Burgenländischen Straßengesetz für die Einleitung der Oberflächenwässer von Landesstraßen in den Gemeindekanal zugesprochen wurde. Nach dieser Entscheidung wurde auch seitens der Marktgemeinde Hornstein um eine entsprechende Entschädigung angesucht. Die ermittelte Länge betrifft 3.587 Meter, bei einem Entschädigungssatz von € 132 pro Meter ergäbe das eine einmalige Entschädigung von € 473.484,-. Es soll eine entsprechende Resolution an die Burgenländische Landesregierung gerichtet werden, sodass der Entschädigungsanspruch wieder gesetzlich verankert wird.
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Hornstein beschließt, die Resolution an die Burgenländische Landesregierung zu richten.
41. Entschädigung nach dem Burgenländischen Straßengesetz – Beschlussfassung b. Erteilung einer Prozessvollmacht
Das Ansuchen der Gemeinde auf Entschädigung wurde per Bescheid zurückgewiesen. Der Gemeinderat der Marktgemeinde Hornstein beschließt, die Prozessvollmacht im Beschwerdeverfahren gegen den Bescheid der Burgenländischen Landesregierung betreffend die Zurückweisung des Ansuchens auf Entschädigung der Brand Rechtsanwälte GmbH zu erteilen.
42. Grundstücksteilung – Beschlussfassung a. Abtretungsvertrag betr. Grundstück auf der Hutweide - Beschlussfassung
Der Vorsitzende berichtet, dass für die vollständige Durchführung des Teilungsplans noch ein Abtretungsvertrag beschlossen werden muss. Die Gemeinde übernimmt kostenfrei eine Teilfläche im Ausmaß von 24m2 ins öffentliche Gut der Straße „Hutweide“. Der Gemeinderat beschließt den vorliegenden Abtretungsvertrag.
42. Grundstücksteilung – Beschlussfassung b. Kauf- und Abtretungsvertrag betr. Grundstück in der Schneckengasse - Beschlussfassung
Der Bürgermeister berichtet, dass aufgrund einer Vermessung in der Schneckengasse eine Grundstücksbereinigung erfolgen soll. Ein Trennstück im Ausmaß von 4m2 wird dem öffentlichen Gut gewidmet und wird mittels Abtretungsvertrags der Schneckengasse zugeordnet. Ein Trennstück im Ausmaß von 23m2 wird dem öffentlichen Gut entwidmet und wird mittels Kaufvertrag dem Privatgrundstück zugeordnet. Der Kaufpreis beträgt € 50 pro m2. Der Gemeinderat beschließt die vorliegenden Verträge zur Grundstücksbereinigung.
43. Vereinbarung Grundstückserschließung am Graben – Beschlussfassung
Im Zuge einer Grundstücksteilung wurde eine privatrechtliche Vereinbarung zur Grundstückserschließung erarbeitet. Um eine entsprechende Zufahrt zum durch die Teilung neu geschaffenen Grundstück herzustellen, muss der Bereich im Graben, wo die Glascontainer situiert sind, verlegt werden. Durch die vorliegende privatrechtliche Vereinbarung verpflichten sich die Eigentümer und deren Rechtsnachfolger, die Zufahrt auf eigene Kosten herzustellen und zu erhalten. Der Gemeinderat beschließt die vorliegende Vereinbarung.
44. Begradigungspreis Änderung – Beschlussfassung
Der Vorsitzende berichtet, dass der Begradigungspreis letztmalig im Jahr 2017 angepasst wurde. Es soll daher ein neuer Begradigungspreis festgelegt werden, der für folgende Flächen gelten soll: Der Ablösepreis für Begradigungen sowie für Flächen, die dem öffentlichen Gut entwidmet wurden und in Privateigentum übergehen, beträgt € 80 pro Quadratmeter. Der Gemeinderat beschließt die neue Regelung zum Begradigungspreis.
45. Erteilung einer Prozessvollmacht – Beschlussfassung a. Haftpflichtangelegenheit Friedhof
Der Bürgermeister berichtet, dass es im Oktober 2023 am Friedhof zu einem Sturz kam. Der Sachverhalt wurde der Haftpflichtversicherung der Gemeinde gemeldet, die einen Schadenersatz ablehnte. Für das eingebrachte Verfahren wird eine Prozessvollmacht zugunsten der Trapichler Rechtsanwalts GmbH beschlossen. Die Haftpflichtversicherung der Gemeinde schützt vor ungerechtfertigten Ansprüchen. Die Prozesskosten werden von der Versicherung übernommen. Sofern im Rahmen des Verfahrens ein Verschulden der Gemeinde und ein daraus resultierender Schadenersatzanspruch festgestellt wird, wird dieser ebenfalls von der Haftpflichtversicherung übernommen. Der Gemeinderat beschließt die Prozessvollmacht.
45. Erteilung einer Prozessvollmacht – Beschlussfassung b. Haftpflichtangelegenheit Grünflächenpflege Klage
Im Oktober 2024 soll ein Mitarbeiter im Rahmen der Grünflächenpflege ein Fahrzeug beschädigt haben. Auch dieser Fall wurde der Versicherung gemeldet. Nun erreichte die Gemeinde eine Klage. Der Gemeinderat beschließt, die Prozessvollmacht für dieses Verfahren der Trapichler Rechtsanwalts GmbH zu erteilen.
46. Bericht des Bürgermeisters
Einstellung des Programms „Gesundes Dorf“
Der Bürgermeister berichtet, dass die Aktion „Gesundes Dorf“ seitens des Landes mit Ende des Jahres eingestellt wird. Seitens der Gemeinde soll das Projekt jedoch unter dem Namen „Gesundes Hornstein“ fortgeführt werden und weiterhin Workshops, Vorträge und ähnliche Veranstaltungen durchgeführt werden. Der Bürgermeister bedankt sich bei allen, die sich im Rahmen des Programms engagiert haben und dies auch weiterhin tun werden.
Ertragsanteile
Der Vorsitzende berichtet über die aktuelle Einnahmensituation seitens der Abgabenertragsanteile. Im Jahr 2025 erhielt die Gemeinde bislang eine Auszahlung von lediglich rund € 510.000. Aktuell steht die Marktgemeinde Hornstein weiterhin bei einem Übergenuss von rund € 100.000. Im Vergleichszeitraum des Vorjahres wurden noch mehr als 840.000 Euro ausbezahlt.
Grünflächenpflege
Der Vorsitzende berichtet, dass der Auftrag betreffend die Grünflächenpflege aufgrund eines Krankheitsfalls einvernehmlich mit der Bestandsfirma aufgelöst wurde. Für die restliche Laufzeit wurde eine andere Firma gefunden, die sich gerade einarbeitet. Er ersucht um Verständnis für die daraus resultierenden Herausforderungen und Verzögerungen.
47. Leitungsrecht A1 - Beschlussfassung
Seitens der Firma A1 wurde ein Leitungsrecht gemäß Telekommunikationsgesetz geltend gemacht. Die neu verlegte Leitung in der Industriegasse II versorgt das Grundstück Nr. 5897 und verläuft quer über öffentliches Gut. Der Gemeinderat beschließt, das Leitungsrecht zu gewähren.
48. Rechnungsabschluss 2024
Der Bürgermeister berichtet, dass der Rechnungsabschluss 2024 seitens der Aufsichtsbehörde als richtig anerkannt wird. Der Bürgermeister verweist, dass sich die Einnahmensituation aufgrund der jährlich in unermesslicher Höhe steigenden Abzüge bei den Abgabenertragsanteilen deutlich verschlechtert hat. Zusätzlich zu den fehlenden Einnahmen von den Ertragsanteilen kommt noch erschwerend hinzu, dass zugesagte und budgetierte Förderungen nicht ausbezahlt bzw. stark reduziert und verzögert ausbezahlt werden.
Der Bürgermeister berichtet über eine fehlerhafte interne Verbuchung im Zusammenhang mit den Materialbeiträgen im Kindergarten. Aufgrund einer Vorgabe des Landes wurde im Jahr 2024 die unterjährige Verbuchung der Einnahmen aus dem Materialbeitrag geändert. Im Zuge dessen kam es zu einer nicht korrekten Zuordnung im Buchhaltungssystem, wodurch insgesamt rund 6.550 Euro zu viel vereinnahmt wurden. Das Guthaben soll an die betroffenen Eltern automatisch rückerstattet werden. Bei vollständig bezahltem Materialbeitrag für das Kindergartenjahr 2024/2025 (€ 135) beträgt die Rückzahlung 55 Euro brutto, bei aliquoter Einzahlung verringert sich der Betrag entsprechend. Der Bürgermeister entschuldigt sich für den Verwaltungsfehler und dankt den Kontrollinstanzen der Gemeinde für ihre gewissenhafte Arbeit, durch die diese Unstimmigkeit zeitnah entdeckt wurde. Der Gemeinderat beschließt die Aufrollung des Materialbeitrags.
50. Bericht des Prüfungsausschusses vom 27.08.2025, vom 04.09.2025 und vom 15.09.2025
Der Obmann des Prüfungsausschusses berichtet von den Sitzungen am 27.8.2025, 4.9.2025 und 15.9.2025. Geprüft wurden unter anderem die Verrechnung von Essen, Materialbeiträgen und Selbstbehalten in den Kinderbetreuungseinrichtungen, die Förderungen für Kinderbetreuungseinrichtungen sowie die Entwicklung der Abgabenertragsanteile.
51. Gewährung einer Sonderförderung für den PVÖ Hornstein durch den Gemeinderat anlässlich des 65. Jubiläums – Beschlussfassung (Antrag von 7 Gemeinderäten der SPÖ-Fraktion gem. § 38 Abs. 4 Bgld. GemO)
Der Vorsitzende erklärt, dass im Rahmen der Vereinsförderungen Richtlinien erarbeitet wurden und in diesen die Sonderförderungen bei Jubiläen geregelt sind. Für das 65-jährige Bestehen ist keine Sonderförderung in den Richtlinien vorgesehen. GR Troindl beantragt, eine Sonderförderung für den PVÖ Hornstein in Höhe von € 2.000 auszuschütten.
Der Antrag findet keine Mehrheit.
52. Beschattung im Park bei der Alten Schule – Beschlussfassung (Antrag von 7 Gemeinderäten der SPÖ-Fraktion gem. § 38 Abs. 4 Bgld. GemO)
Der Gemeinderat beschließt, dass der Bürgermeister mit der Neuen Eisenstädter Siedlungsgenossenschaft Gespräche über eine mögliche Beschattung des Ortsparks führen soll.
53. Berufung gegen Bescheid des Bürgermeisters, Grundstücksteilung (unter Ausschluss der Öffentlichkeit) - Beschlussfassung
54. Berufung gegen Bescheid des Bürgermeisters, Bauangelegenheit (unter Ausschluss der Öffentlichkeit) - Beschlussfassung
55. Berufung gegen Bescheid des Bürgermeisters, Bauangelegenheit (unter Ausschluss der Öffentlichkeit) - Beschlussfassung
56. Berufung gegen Bescheid des Bürgermeisters, Zurückweisung (unter Ausschluss der Öffentlichkeit) - Beschlussfassung
57. Berufung gegen Bescheid des Bürgermeisters, Zurückweisung (unter Ausschluss der Öffentlichkeit) - Beschlussfassung
58. Berufung gegen Bescheid des Bürgermeisters, Zurückweisung (unter Ausschluss der Öffentlichkeit) - Beschlussfassung
59. Ehrung (unter Ausschluss der Öffentlichkeit) - Beschlussfassung
60. Personal (unter Ausschluss der Öffentlichkeit) a. Verlängerung eines Dienstverhältnisses am Bauhof – Beschlussfassung b. Bericht
Gemäß § 44 Bgld. GemO ist die Öffentlichkeit dann auszuschließen, wenn beispielsweise Daten der Parteien zur Sprache kommen können, die der Amtsverschwiegenheit bzw. dem Datenschutz unterliegen.
61. Allfälliges
Der Bürgermeister gratuliert GR Andrea Gibas und Ersatz-GR Sabine Wolf zur Geburt ihrer Töchter sowie GR Eva-Christina Wolf zur Verehelichung.
Weiters berichtet der Bürgermeister, dass die Bauverhandlung für den Neubau des Feuerwehrhauses bereits stattgefunden hat und das Genehmigungsverfahren in Kürze abgeschlossen ist. Auch die Ausschreibungen wurden seitens der Projektentwicklung Burgenland erledigt, für die Vergabe und den Baustart ist jedoch noch ein Beschluss der Landesregierung ausständig, der bislang nicht erfolgte.
Der Bürgermeister teilt den Termin der nächsten Sitzung wie folgt mit:
Gemeinderatssitzung: 15. Dezember 2025 um 19 Uhr
Nachdem kein weiterer Tagesordnungspunkt zur Behandlung steht, wird die Sitzung vom Bürgermeister um 20:42 Uhr für beendet erklärt und geschlossen.
Die Marktgemeinde Hornstein setzt einen wichtigen Schritt in Richtung Zukunft: Gemeinsam mit dem Anbieter ÖGIG (Österreichische Glasfaser-Infrastrukturgesellschaft) startet die Marktgemeinde eine umfassende Glasfaseroffensive, von der rund 1.000 Haushalte profitieren können. Damit wird in Hornstein modernste Infrastruktur geschaffen, die für schnelles Internet (Fiber-to-the-Home) bis direkt in die eigenen vier Wände sorgt.
„Ein leistungsfähiger Internetanschluss ist heute genauso wichtig wie Wasser oder Strom. Egal ob Homeoffice, Streaming oder digitale Bildung – wir brauchen schnelle und stabile Verbindungen, um auch in Zukunft am Puls der Zeit zu bleiben“, betont Bürgermeister Christoph Wolf. Die ÖGIG investiert in Hornstein rund zwei Millionen Euro. Über ein offenes Leitungsnetz können die Haushalte aus mehreren Anbietern das beste Paket für sich auswählen.
„Mit der Glasfaserinfrastruktur schaffen wir die Grundlage für eine zukunftsfitte Gemeinde, in der moderne Technologien ebenso ihren Platz haben wie Lebensqualität und Nachhaltigkeit.“
Nachhaltige Infrastruktur ohne Belastung für das Gemeindebudget
Die gesamte Investition wird von der Firma ÖGIG getragen – die Gemeinde trägt keine Kosten. „Das ist ein Beispiel dafür, wie durch smarte Partnerschaften nachhaltige Infrastrukturprojekte umgesetzt werden können, ohne das Gemeindebudget zusätzlich zu belasten“, so Bürgermeister Wolf. Die Marktgemeinde Hornstein hat im Vorfeld mehrere Glasfaserinfrastrukturanbieter kontaktiert, jedoch wurde kein vergleichbarer Ausbau im Gemeindegebiet in Aussicht gestellt..
Informationen für Bürger folgen
Ein Infoabend für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger ist bereits in Planung. Auch online wird es Informationsangebote geben. Details zum Ausbau, den technischen Voraussetzungen und zur Buchung der Internetdienste werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Hornstein geht mit Tempo in die digitale Zukunft
Mit dem Glasfaserausbau stärkt Hornstein seine Position als moderner Wohn- und Wirtschaftsstandort. „Unsere Gemeinde ist digital am Weg in die Zukunft – und wir freuen uns, dass so viele Bürgerinnen und Bürger davon profitieren können“, so Bürgermeister Wolf abschließend.
Eisenstadt/Wien, 25. September 2025 – Der Akademikerbund Burgenland lud am 24. September 2025 zu einer hochkarätig besetzten Diskussionsveranstaltung im Tower – Level²² des Flughafens Wien. Unter dem Titel „Österreich als Drehscheibe der Europäischen Union“ wurden Chancen, Herausforderungen und Zukunftsperspektiven des Wirtschafts- und Logistikstandorts beleuchtet.
Vor rund 50 Gästen sprach Christoph Schmidt MSc., LLM, Head of Business Development und Geschäftsführer mehrerer Gesellschaften der Flughafen Wien AG, über die strategische Rolle des Airports in Mitteleuropa. Mag. Rudolf Suttner, Vorstand der Raiffeisenlandesbank Burgenland und Revisionsverband eGen, ergänzte die ökonomische Sicht auf die internationale Vernetzung und die Bedeutung für den burgenländischen Wirtschaftsraum.
In seiner Eröffnungsrede betonte Mag. Christoph Wolf, M.A., MSc. (CE), Landesobmann des Akademikerbundes Burgenland, die Notwendigkeit, Österreichs starke Infrastruktur und zentrale Lage als Wettbewerbsvorteil auszubauen.
Im Anschluss an die Impulse nutzten die Teilnehmer die Gelegenheit zum intensiven Austausch bei einem Buffet im Tower mit Blick auf das Rollfeld.
„Die Veranstaltung hat gezeigt, wie eng wirtschaftliche Entwicklung, internationale Vernetzung und regionale Chancen miteinander verwoben sind“, resümierte Wolf.
Gleich doppelte Freude im Gemeinderat der Marktgemeinde Hornstein: Zwei Gemeinderätinnen durften in den letzten Wochen Nachwuchs begrüßen – beide wurden stolze Mütter von Töchtern.
Für Gemeinderätin Sabine Wolf ist es bereits das zweite Kind. Ihre Tochter Olivia kam Ende August zur Welt und wurde von ihrer großen Schwester Mia – mittlerweile schon Gymnasiastin – liebevoll in Empfang genommen. „Wir sind sehr dankbar, dass alles gut verlaufen ist. Mia ist ganz begeistert von ihrer kleinen Schwester – und wir freuen uns als Familie über das neue Leben zu viert“, erzählt Sabine Wolf.
Auch Gemeinderätin Andrea Gibas, gleichzeitig engagierte Leiterin der Initiative Gesundes Dorf, durfte mit Anfang September eine kleine Tochter in der Familie willkommen heißen. Estella Amara ist das erste Kind von Andrea und ihrem Mann Georg. „Es ist ein ganz neuer Lebensabschnitt, den wir in vollen Zügen genießen – ein unglaublich schönes Gefühl“, so die junge Mutter.
Bürgermeister Christoph Wolf überbrachte beiden Familien persönlich die Glückwünsche der Gemeinde und überreichte ein Baby-Willkommenspaket:
„Wir heißen unsere neuen Gemeindebürgerinnen herzlich willkommen. Es freut mich besonders, wenn engagierte Gemeinderätinnen mit gutem Beispiel vorangehen und zeigen, dass Familie und politisches Engagement gut vereinbar sind. Hornstein ist ein Ort, an dem sich junge Familien wohlfühlen. Wir wünschen Olivia und Estella Amara alles Gute für ihren Weg!“
Die Marktgemeinde Hornstein gratuliert den beiden Familien sehr herzlich und wünscht viel Gesundheit, Glück und Freude mit dem neuen Familienzuwachs.