Baustart in Kürze: Projekt Neubau Feuerwehrhaus Hornstein

Das Projekt Feuerwehrhaus hat eine weitere entscheidende Hürde erfolgreich genommen: Die Genehmigung der Landesregierung ist endlich eingelangt. Damit wurde der letzte notwendige Schritt vor dem Baustart gesetzt. Die Ausschreibungen wurden seitens der Projektentwicklung Burgenland (PEB) bereits im Sommer durchgeführt, der Baustart kann somit in Kürze erfolgen. „Nach langen und intensiven überparteilichen Gesprächen ist uns gemeinsam mit dem Land Burgenland ein wesentlicher Durchbruch gelungen. Mit der nun vorliegenden Genehmigung steht dem Baustart nichts mehr im Wege“, berichtet Bürgermeister Christoph Wolf.

Landeshauptmann Hans-Peter Doskozil hat eine Förderung von 3 Millionen Euro aus Bedarfszuweisungen zugesagt. Zusätzlich erhält die Gemeinde als Klasse-6-Feuerwehr eine Basisförderung von 360.000 Euro vom Land. „Unser Gemeindeanteil wird rund eine Million Euro betragen. Mit der nun erteilten Genehmigung des Landes sind somit alle Formalitäten erledigt und die Bauphase kann starten“, erklärt Bürgermeister Wolf.

Auch die Baugenehmigung liegt bereits vor. „Ich bedanke mich bei allen Beteiligten für die ausgezeichnete Zusammenarbeit während der Planungsphase und möchte hervorheben, dass Feuerwehr, Gemeinde und die Projektentwicklung Burgenland auf Augenhöhe zusammenarbeiten“, so Wolf.

Der Grundstein für das Projekt wurde bereits 2018 gelegt, als die Gemeinde das an das bestehende Feuerwehrhaus angrenzende Grundstück ankaufte und damit dem Wunsch der Feuerwehr zum Erhalt des Standortes entsprechen konnte.

„Ich freue mich, dass wir dieses wichtige Projekt als Gemeinde federführend und in enger Kooperation mit unserer Feuerwehr sowie mit Unterstützung des Landes umsetzen können. Ich bedanke mich bei allen Beteiligten, dass für dieses Projekt die Parteipolitik hintangestellt wurde“, sagt Wolf.

Abschließend hält der Bürgermeister fest: „Wir danken dem Landeshauptmann für die finanzielle Unterstützung und sind zuversichtlich, dass wir auch für den laufenden Betrieb des neuen Hauses weiterhin auf Unterstützung zählen dürfen.“

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