Kurzbericht: 1. Gemeinderatssitzung am 07.01.2025
Der Bürgermeister begrüßt die anwesenden Gemeinderatsmitglieder und stellt die ordnungs- und gesetzmäßige Einberufung der Sitzung und deren Beschlussfähigkeit fest. Entschuldigt für die Sitzung sind die Gemeinderäte Stefan Kutsenits, Christine Rosner und Monika Gross. Für GR Kutsenits nimmt Ersatzgemeinderätin Sabine Wolf, BEd mit Stimmrecht an der Sitzung teil, für GR Gross nimmt Ersatzgemeinderat Herbert Worschitz mit Stimmrecht an der Sitzung teil.
1. Pflegeheim & einen Pflegestützpunkt in Hornstein - Petition an den Burgenländischen Landtag – Beschlussfassung
Der Vorsitzende erläutert, dass die Marktgemeinde Hornstein für eine starke Gemeinschaft steht, in der sich gegenseitig unterstützt wird – insbesondere für unsere älteren und pflegebedürftigen Mitmenschen. Mit großer Sorge beobachtet er jedoch, dass die Versorgung und Unterstützung im Bereich der Pflege in der Region an ihre Grenzen stößt.
Die Gemeinde fordert daher vom Land Burgenland die Errichtung eines modernen Pflegeheims sowie eines zentralen Pflegestützpunkts in Hornstein. Diese Einrichtungen sind dringend erforderlich, um den Bedürfnissen unserer älteren Mitbürger gerecht zu werden, ihnen ein würdevolles Leben in ihrer Heimatgemeinde zu ermöglichen und ihre Angehörigen zu entlasten.
Der Gemeinderat beschließt, eine Petition zur Errichtung eines Pflegeheims und eines Pflegestützpunkts in Hornstein an den Burgenländischen Landtag zu richten.
2. Bericht des Prüfungsausschusses vom 27.12.2024
Der Obmann des Prüfungsausschusses berichtet über die Sitzung vom 27.12.2024. Prüfthemen waren unter anderem die Stände der Konten und Kreditkonten der Marktgemeinde Hornstein, die Beratung und Prüfung des Dienstverhältnisses des Amtsleiters, Beratung und Prüfung der Medienarbeit der Marktgemeinde Hornstein sowie Prüfung der im anonymen Schreiben an die Gemeinderäte genannten Projekte und die Überprüfung der Kommunalsteuerzahlungen auf Auffälligkeiten.
Folgende Feststellungen wurde dabei getroffen:
- Der Kontostand aller Konten beträgt € 340.650,52.
- Die Durchsicht des Personalaktes ergibt, dass mit 06. März 2023 eine Nebenbeschäftigung gemäß § 51 Bgld. GemBG 2014 angezeigt wurde, die am 08.03.2023 vom Bürgermeister der Marktgemeinde zur Kenntnis genommen wurde.
- Eine Rechtsauskunft der Aufsichtsbehörde führt aus:
Die vorliegende Tätigkeit des Amtsleiters ist somit aus ho. Sicht nicht als Nebenbeschäftigung gem. § 51 Bgld. GemBG 2014 zu sehen. Da der Bürgermeister über die Nebenbeschäftigung des VB Sommer in Kenntnis gesetzt wurde, sieht die ho. Abteilung im daliegenden Sachverhalt keine Dienst-pflichtverletzungen o. Ä des Amtsleiters. - Aufgrund der heute dem Prüfungsausschuss vorgelegten umfassenden Unterlagen zu den in Punkt 6 a bis d der Tagesordnung genannten Projekte, können keine Berührungspunkte mit den im „anonymen Schreiben“ angeführten Gesellschaften ersehen werden. Der Bürgermeister legt die Jahresabschlüsse der Firmen vor. Festgehalten wird, dass die Prüfung der Jahresabschlüsse nicht in die Kompetenz des Prüfungsausschusses fällt. Durchgesehen wurde auch die Geschäftspartnerliste (Kreditorenliste). Hier wird kein Eintrag lautend auf die im anonymen Schreiben genannten Gesellschaften gefunden.
- Die Lizenzen für Acrobat Pro DC und Creative Cloud belaufen sich jährlich auf 2.348,40 Euro. Einsicht genommen wird auch in eine Ordneraufstellung zu den Medienprojekten der Marktgemeinde Hornstein. Auch hier ist keine der im „anonymen Schreiben“ genannten Gesellschaften ersichtlich.
- Der Prüfungsausschuss empfiehlt eine Aufarbeitung durch die Verwaltung. Es soll ein Regulativ für Auffälligkeiten der Kommunalsteuerzahlungen gefunden werden, welches dann im Gemeinderat unter Ausschluss der Öffentlichkeit beschlossen werden soll.
3. Bericht des Bürgermeisters
Der Bürgermeister berichtet, dass die neue Hausärztin Dr. Bernadette Weninger in Kürze ihre neue Praxis im medizinischen Kompetenzzentrum eröffnen wird.
4. Beratung und Beschlussfassung Abberufung des Amtsleiters
(Antrag von 10 Gemeinderäten der SPÖ-Fraktion gem. § 38 Abs. 4 Bgld. GemO)
Der Vizebürgermeister erklärt, dass das Schreiben der Aufsichtsbehörde zum Dienstverhältnis des Amtsleiters übermittelt wurde und daraus hervorgeht, dass rechtlich keine Verfehlungen vorliegen. Es wird daher von einer Beschlussfassung Abstand genommen.
5. Beratung und Beschlussfassung über Durchführung Volksabstimmung zur Absetzung des Bürgermeisters (Amtsenthebung)
(Antrag von 10 Gemeinderäten der SPÖ-Fraktion gem. § 38 Abs. 4 Bgld. GemO)
Der Vizebürgermeister erklärt, dass bei diesem Tagesordnungspunkt aufgrund der Aufklärung kein Antrag gestellt wird.
6. Beantragung von Prüfungen auf Zuteilung der Bemessungsgrundlage gemäß § 1 O Abs 5 KommStG sowie Prüfungen gemäß § 14 Abs 1 KommstG (unter Ausschluss der Öffentlichkeit) – Beschlussfassung
Gemäß § 44 Bgld. GemO ist die Öffentlichkeit dann auszuschließen, wenn beispielsweise Daten der Parteien zur Sprache kommen können, die der Amtsverschwiegenheit bzw. dem Datenschutz unterliegen.
7. Allfälliges
Der Bürgermeister teilt den Termin der nächsten Sitzung wie folgt mit:
- 24. März 2025 – Gemeinderatssitzung
Nachdem kein weiterer Tagesordnungspunkt zur Behandlung steht, wird die Sitzung vom Bürgermeister um 19:45 Uhr für beendet erklärt und geschlossen.