Kurzbericht: 3. Gemeinderatssitzung am 28.09.2026

Der Bürgermeister begrüßt die anwesenden Gemeinderatsmitglieder und stellt die ordnungs- und gesetzmäßige Einberufung der Sitzung und deren Beschlussfähigkeit fest. Entschuldigt für die heutige Sitzung sind die Gemeinderäte Stefan Kutsenits und Christine Rosner von der ÖVP. GR Gibas nimmt ab 19:05 am Sitzungsverlauf teil. Für Stefan Kutsenits nimmt Ersatzgemeinderat Peter Lechner mit Stimmrecht an der Sitzung teil.


38. Straßensanierung Hornstein 2026-2028 – Bericht

Der Bürgermeister berichtet, dass eine Ausschreibung für die Straßensanierungen in den Jahren 2026 bis 2028 durchgeführt wurde. Gegenstand der Ausschreibung sind Erd-, Baumeister- und Installationsarbeiten in mehreren Straßenzügen des Gemeindegebiets.

Auslöser für die Ausschreibung war insbesondere die geplante Neugestaltung der Fabrikgasse im Zusammenhang mit dem Neubau des Feuerwehrhauses und der damit erforderlichen Anpassung der Verkehrsführung. Um Synergieeffekte zu nutzen und eine wirtschaftliche Umsetzung sicherzustellen, wurden mehrere notwendige Straßenbaumaßnahmen gemeinsam ausgeschrieben. Die betroffenen Anrainer (Fabrikgasse, Sonnenbergstraße, Waldstraße, Pflanzsteig, Lenaugasse, Wiesengasse, Industriegasse hinter dem Bauhof) wurden bereits über die geplanten Maßnahmen informiert.

Die Arbeiten umfassen unter anderem die Sanierung von Fahrbahnoberflächen, die Anpassung und Herstellung von Gehsteigen, Entwässerungsmaßnahmen, die Erneuerung von Randsteinen und Pflasterungen sowie Anpassungen der Verkehrsflächen im Bereich des neuen Feuerwehrhauses.

Im Zuge der Ausschreibung wurden sieben Angebote abgegeben. Das wirtschaftlich günstigste Angebot stammt von der Held & Francke Bau GmbH und beläuft sich auf € 514.894,32 brutto bzw. € 429.078,60 netto nach Abzug des angebotenen Nachlasses. Das Angebot liegt rund 23 % unter der ursprünglichen Kostenschätzung und wurde als preisangemessen bewertet. Der Bürgermeister berichtet weiters, dass die betroffenen Anrainer entsprechend der geltenden Verordnung über die voraussichtliche Höhe der Anliegerleistungen informiert wurden.


39. Klima- und Energiemodellregion – Weiterführung 2027-2029 – Beschlussfassung

Der Bürgermeister berichtet, dass die Marktgemeinde Hornstein die Zusammenarbeit in der Klima- und Energiemodellregion Leithaland für die Periode 2027 bis 2029 fortsetzen möchte. Durch die Teilnahme können weiterhin Fördermittel des Bundes genutzt sowie Klima- und Energieprojekte umgesetzt werden. Zudem profitiert die Bevölkerung von Beratungsangeboten wie den Energiesprechtagen. Die auf die Gemeinde entfallenden Kosten betragen nach Abzug der Förderungen rund € 10.800.


40. Leithaland Projekt 5.0 – „Touristische Attraktivierung Burgruine Hornstein“ – Beschlussfassung

Der Bürgermeister berichtet, dass im Rahmen des Programms Leithaland 5.0 ein Projekt zur touristischen Attraktivierung der Burgruine Hornstein eingereicht wurde. Vorgesehen sind die Errichtung einer Aussichtsplattform, die Erstellung einer Broschüre, einer 3D-Simulation der Burganlage sowie von Informations- und Schautafeln. Der Gemeinderat beschließt die Umsetzung des Projekts.


41. Auskauf Bürgerbeteiligungs-PV-Anlage – Beschlussfassung

Der Bürgermeister berichtet, dass die Marktgemeinde Hornstein gemäß dem Gesellschaftsvertrag vom 22.05.2014 die Möglichkeit hat, die Bürgerbeteiligungs-Photovoltaikanlage beim Kindergarten mit 30.09.2026 zu erwerben. Die Anlage verfügt über eine Leistung von rund 50 kWp. Grundlage der Kaufoption ist ein vertraglich festgelegter Kaufpreis von € 20.000 zuzüglich Umsatzsteuer. Der Gemeinderat beschließt die Ausübung der Kaufoption und den Auskauf der Bürgerbeteiligungs-Photovoltaikanlage.


42. Verordnung Rauch- und Alkoholverbot an Spielplätzen - Beschlussfassung

Der Bürgermeister berichtet, dass zum Schutz von Kindern und zur Erhaltung sauberer und sicherer Spielplätze eine Verordnung für die Spielplätze im Bürgergarten, in der Lindenallee und im Föhrenwald erlassen werden soll. Die Verordnung umfasst insbesondere ein Rauch- und Alkoholverbot auf den Spielplatzflächen sowie ein Befahrungsverbot der Grünflächen. Anlass dafür sind wiederholte Beschwerden über Verschmutzungen durch Zigarettenstummel, Alkoholkonsum und das unbefugte Befahren der Anlagen.

Der Gemeinderat beschließt den Erlass der Verordnung. Nach aufsichtsbehördlicher Prüfung und Kundmachung soll diese mit 15.10.2026 in Kraft treten. Parallel dazu ist die Einrichtung einer Raucherzone außerhalb der Spielplatzbereiche vorgesehen.


43. Verordnung Rattenbekämpfung – Beschlussfassung

Der Bürgermeister berichtet, dass aufgrund vermehrter Rattensichtungen im Bezirk und auch im Gemeindegebiet eine Verordnung zur Rattenbekämpfung erlassen werden soll. Ziel ist es, eine wirksame und flächendeckende Bekämpfung auf öffentlichen wie auch privaten Flächen zu ermöglichen.

Die Verordnung verpflichtet Eigentümer zur Mitwirkung bei Kontrollen und Bekämpfungsmaßnahmen sowie zur Vermeidung von Futterquellen. Ergänzend dazu plant die Marktgemeinde Hornstein gemeinsam mit einer Fachfirma eine flächendeckende Rattenbekämpfungsaktion im gesamten Ortsgebiet. Der Gemeinderat beschließt die Verordnung zur Rattenbekämpfung.


44. Flächenwidmungs- und Bebauungsplanänderung – Bericht

Der Bürgermeister berichtet, dass derzeit die 13. Änderung des digitalen Flächenwidmungsplanes vorbereitet wird. Die geplanten Änderungen betreffen unter anderem die Erweiterung von Betriebsgebietsflächen für bestehende Unternehmen sowie die Schaffung der widmungsrechtlichen Voraussetzungen für den geplanten Pflegestützpunkt beim medizinischen Kompetenzzentrum.

Parallel dazu wurde auch das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes eingeleitet. Die wesentlichen Anpassungen betreffen den Bereich des medizinischen Kompetenzzentrums, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das gemeinsam mit dem Land Burgenland und der OSG geplante Pflegeprojekt zu schaffen. Derzeit befindet sich das SUP-Screening in Fertigstellung, anschließend soll die öffentliche Auflage erfolgen. 


45. Ausübung des Wiederkaufsrechts - Ankauf Grundstück 5963/3 – Beschlussfassung

Der Bürgermeister berichtet, dass das Verfahren betreffend das Grundstück Nr. 5963/3 erfolgreich abgeschlossen werden konnte und der vereinbarte Wiederkauf nach rechtskräftiger gerichtlicher Entscheidung umgesetzt wird. Mit 1. Oktober geht das Grundstück wieder in das Eigentum der Marktgemeinde Hornstein über. Die Liegenschaft soll künftig als Reserve- bzw. Erweiterungsfläche für mögliche gemeindliche Entwicklungen vorgehalten werden. Bis zu einer allfälligen späteren Nutzung ist eine vorübergehende Vermietung vorgesehen. Zur Suche eines geeigneten Mieters wird ein entsprechendes Inserat veröffentlicht.


46. Änderung Infrastrukturbeitrag – Beschlussfassung

Der Bürgermeister berichtet, dass die bestehende Regelung zum Infrastrukturbeitrag überarbeitet und an die aktuellen Anforderungen angepasst werden soll. Ziel ist eine angemessene Beteiligung an den Infrastrukturkosten bei Umwidmungen und Baulandentwicklungen sowie die Förderung bestehender und neuer Betriebsansiedlungen.

Vorgesehen ist unter anderem ein pauschalierter Infrastrukturbeitrag von € 15,00/m² für bestimmte Widmungen und die Einführung von Maßnahmen zur Baulandmobilisierung. Bestehende Hornsteiner Betriebe sollen bei Betriebserweiterungen unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin begünstigt werden.

Der Gemeinderat beschließt die Neufassung der Regelungen zum Infrastrukturbeitrag und zur Vertragsraumordnung.


47. Leitungsrecht A1 (Industriegasse IV) - Beschlussfassung

Der Bürgermeister berichtet, dass die A1 Telekom Austria AG die Verlegung von Telekommunikationsinfrastruktur im Bereich der Industriegasse IV plant. Im Zuge des Projekts „7053 Hornstein, Industriegasse IV“ sollen auf den im öffentlichen Gut gelegenen Grundstücken Nr. 5881/6 und 5882 Rohre und Kabel verlegt werden. Der Gemeinderat beschließt die Einräumung des erforderlichen Leitungsrechts für die Verlegung der Telekommunikationsinfrastruktur.


48. Bericht des Bürgermeisters

Entschädigung nach dem Bgld. Straßengesetz

Der Bürgermeister berichtet, dass im Verfahren betreffend die Entschädigungsansprüche nach dem Burgenländischen Straßengesetz eine erste wesentliche gerichtliche Entscheidung zugunsten der Marktgemeinde Hornstein ergangen ist. Die Zurückweisung des Antrages wurde aufgehoben, wodurch das Land Burgenland nun verpflichtet ist, den geltend gemachten Anspruch inhaltlich zu prüfen. Für die Marktgemeinde Hornstein steht dabei ein möglicher Entschädigungsbetrag von rund € 550.000 im Raum.

 

49. Rechnungsabschluss 2025 – Bericht

Der Bürgermeister berichtet, dass die Stellungnahme der Aufsichtsbehörde zum Rechnungsabschluss 2025 allen Gemeinderäten übermittelt wurde. Die Aufsichtsbehörde bestätigt die angespannte finanzielle Situation der Marktgemeinde Hornstein, verweist jedoch gleichzeitig auf die mittelfristige Finanzplanung, die bis 2030 eine schrittweise Verbesserung der Gemeindefinanzen erwarten lässt. Der Bürgermeister erinnert daran, dass der Gemeinde im Jahr 2025 lediglich rund 25 % der Ertragsanteile netto ausbezahlt wurden, während dieser Anteil im Jahr 2022 noch bei rund 55 % lag. Als wesentliche Ursachen für die angespannte Finanzlage nennt er die hohen Abzüge bei den Ertragsanteilen sowie Unsicherheiten und Kürzungen bei Förderungen, insbesondere im Bereich der Kinderbetreuung.

 

 


50. Bericht des Prüfungsausschusses vom 08.09.2026

Der Obmann des Prüfungsausschusses berichtet über die Ergebnisse der Sitzung vom 08.09.2026. Gegenstand der Prüfung waren unter anderem die Kontenstände und Darlehen der Marktgemeinde, die offenen Posten, das Projekt Aufschließung Lodischäcker, die Zuwendungen und Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Pfingstfest sowie die Förderungen bzw. Zuschüsse für die Allgemeinmediziner in Hornstein.


51. Antrag zur Anschaffung von Sprühnebelanlagen für die Außenbereiche des Kindergartens und der Volksschule (Antrag von 8 Gemeinderäten der SPÖ-Fraktion gem. § 38 Abs. 4 Bgld. GemO)

Der Gemeinderat beschließt, das Gespräch mit den Pädagoginnen und Pädagogen des Kindergartens sowie dem Lehrerkollegium der Volksschule und dem Team der schulischen Tagesbetreuung sowie dem Elternverein und dem Elternbeirat zu suchen, um den tatsächlichen Bedarf einer Sprühnebelanlage zu erheben und das Ergebnis in die weiteren Beratungen einfließen zu lassen.


52. Verzicht auf Anliegerleistungen bei der Sanierung der Sonnenbergstraße, finanzielle Transparenz, Einberufung einer Bürgerversammlung, Sanierungskonzept für den Ortsbach, Verhandlungen mit den Verursachern sowie die Einrichtung eines Bauausschusses (Antrag von 8 Gemeinderäten der SPÖ-Fraktion gem. § 38 Abs. 4 Bgld. GemO)

Der Gemeinderat beschließt:

  • die Anliegerleistungen entsprechend der geltenden Verordnung und den Gesetzen einzuheben,
  • die Finanzierung der Straßensanierungsmaßnahmen im Voranschlag und mittelfristigen Finanzplan sicherzustellen,
  • die Anliegen der betroffenen Anrainer weiterhin laufend zu behandeln und offene Fragen zu klären,
  • eine Rechtsauskunft betreffend die Kostenübernahme von Privaten für öffentliche Straßensanierungen einzuholen,
  • die Gespräche mit dem Land Burgenland zur Sanierung des Ortsbaches fortzuführen,
  • Straßen- und Infrastrukturprojekte weiterhin im bisherigen Rahmen abzuwickeln und keinen zusätzlichen Bauausschuss einzurichten,
  • den Gemeinderat laufend über wesentliche Entwicklungen und Projektschritte zu informieren.

 

53. Berufung gegen die Verweigerung der Akteneinsicht (unter Ausschluss der Öffentlichkeit) – Beschlussfassung
54. 
Personal (unter Ausschluss der Öffentlichkeit)
a. Ansuchen um Heiratsbeihilfe
b. 
Verlängerung eines Dienstverhältnisses im Kindergarten
c. 
Verlängerung eines Dienstverhältnisses am Bauhof
d. Bericht

Gemäß § 44 Bgld. GemO ist die Öffentlichkeit dann auszuschließen, wenn beispielsweise Daten der Parteien zur Sprache kommen können, die der Amtsverschwiegenheit bzw. dem Datenschutz unterliegen.

 
55. Privatrechtliche Vereinbarung betr. die Nutzung von öffentlichem Gut auf dem Grundstück Nr 357/1 – Beschlussfassung

Der Bürgermeister berichtet, dass die Nutzung eines Teils des öffentlichen Gutes beim „Lindi's Pub“ bereits seit dem Jahr 2004 für den Betrieb eines Gastgartens genehmigt ist. Aufgrund geplanter baulicher Adaptierungen der Gastgewerbeanlage soll die bisherige Regelung nun durch eine neue privatrechtliche Vereinbarung ersetzt werden. Der Gemeinderat beschließt den Abschluss einer privatrechtlichen Vereinbarung über die weitere Nutzung des öffentlichen Gutes auf dem Grundstück Nr. 357/1.


56. Allfälliges

Der Bürgermeister teilt die Termine der geplanten Sitzungen im Jahr 2026 wie folgt mit:

  • Oktober 2026 – Gemeinderatssitzung
  • Dezember 2026 – Gemeinderatssitzung

Nachdem kein weiterer Tagesordnungspunkt zur Behandlung steht und niemand mehr das Wort wünscht, wird die Sitzung vom Bürgermeister um 21:09 Uhr für beendet erklärt und geschlossen.

 

 

 

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