Kurzbericht: 2. Gemeinderatssitzung am 24.03.2025
Der Bürgermeister begrüßt die anwesenden Gemeinderatsmitglieder und stellt die ordnungs- und gesetzmäßige Einberufung der Sitzung und deren Beschlussfähigkeit fest. Entschuldigt für die Sitzung sind die Gemeinderäte Gerhard Sindelar und Jürgen Szinovatz. Für GR Sindelar nimmt Ersatzgemeinderätin Sabine Wolf, BEd mit Stimmrecht an der Sitzung teil, für GR Szinovatz nimmt Ersatzgemeinderat Herbert Worschitz mit Stimmrecht an der Sitzung teil.
Vor Einstieg in die Tagesordnung erklärt der Vorsitzende, dass der Tagesordnungspunkt 14 „Löschungserklärung für das Grundstück Nr. 5881/2, EZ 3809 – Beschlussfassung“ gem § 38 Abs. 1 Bgld. GemO abgesetzt wird. Der Punkt „Löschungserklärung für das Grundstück Nr. 5881/12, EZ 3809“ wird einstimmig auf die Tagesordnung genommen.
8. Projekt Feuerwehrhaus – Beschlussfassung
a. Konzeptstudie – Planentwurf – Grundsatzbeschluss
b. Baurechtsvertrag
c. Mietkaufvertrag
Der Vorsitzende berichtet, dass das Projekt Feuerwehrhaus nun endlich auch finanziell gesichert ist. Nach langen und intensiven überparteilichen Gesprächen ist ein Schulterschluss gemeinsam mit dem Land Burgenland gelungen. Man hat sich nach mehreren Terminen mit dem Landeshauptmann dazu entschlossen, das Projekt mit der Projektentwicklung Burgenland (PEB) abzuwickeln. Der Vorsitzende erläutert die Konzeptstudie:
Der Gemeinderat beschließt im Grundsatz den Planentwurf des Feuerwehrhauses gemäß vorliegender PEB-Studie vom 06.11.2024.
Der Vorsitzende berichtet, dass für die Umsetzung des Feuerwehrhauses der PEB – Projektentwicklung Burgenland GmbH ein Baurecht auf dem entsprechenden Grundstück eingeräumt wird. Der Gemeinderat beschließt den vorliegenden Baurechtsvertrag betreffend das Grundstück 101/2 mit der PEB – Projektentwicklung Burgenland GmbH.
Nach Fertigstellung des Feuerwehrhauses mietet die Marktgemeinde Hornstein das Objekt im Zuge eines Mietkaufs. Die Miete wird anhand der finalen Baukosten berechnet und beträgt rund € 5.107,99 brutto auf Basis der geschätzten Errichtungskosten. Der Gemeinderat beschließt den vorliegenden Mietkaufvertrag betreffend das Grundstück 101/2 und das darauf zu errichtende Feuerwehrhaus mit der PEB – Projektentwicklung Burgenland GmbH.
9. Bauplätze am Ried Lodischäcker – Beschlussfassung
a. Auflösungsvereinbarung & Eintritt in den Kaufvertrag, Grundstück Nr. 4622/2
Der Vorsitzende berichtet, dass Nicole Christian & Andreas Karasek, die aktuellen Besitzer des Grundstücks Nr. 4622/2, mit Nadine Aigner & Julian Peer Käufer für ihr Grundstück im Ausmaß von 657m2 gefunden haben und daher kein Wiederkauf seitens der Gemeinde erforderlich ist. Da der Wiederkaufvertrag noch nicht grundbücherlich durchgeführt wurde, reicht es aus, eine Auflösungsvereinbarung zu unterschreiben. Die Marktgemeinde Hornstein tritt dem neuen Kaufvertrag mit einem Wieder- und Vorkaufsrecht bei. Der Gemeinderat beschließt die vorliegende Auflösungsvereinbarung sowie den Eintritt in den vorliegenden Kaufvertrag.
9. Bauplätze am Ried Lodischäcker – Beschlussfassung
b. Grundstücksverkauf, Grundstück Nr. 4624/6
Der Gemeinderat beschließt den vorliegenden Kaufvertrag mit Alexander Jell und Katharina Wittmann betreffend das Grundstück 4624/6 zu einer gesamten Kaufsumme von € 168.500, exkl. Nebengebühren.
9. Bauplätze am Ried Lodischäcker – Beschlussfassung
c. Grundstücksverkauf, Grundstück Nr. 4624/9
Der Gemeinderat beschließt den vorliegenden Kaufvertrag mit Sabrina und Stefan Schmidt betreffend das Grundstück 4624/9 zu einer gesamten Kaufsumme von € 157.250, exkl. Nebengebühren.
9. Bauplätze am Ried Lodischäcker – Beschlussfassung
d. Grundstücksverkauf, Grundstück Nr. 4624/2
Der Gemeinderat beschließt den vorliegenden Kaufvertrag mit Jürgen und Nicole Lauber betreffend das Grundstück 4624/2 zu einer gesamten Kaufsumme von € 164.250, exkl. Nebengebühren.
10. Rechnungsabschluss 2024 inkl. Vermögensrechnung – Beschlussfassung
Der Vorsitzende erläutert, dass die Kundmachung über die Auflage des Rechnungsabschlusses gem. Bgld. GemO 2003 am 05.03.2025 erfolgte. Der Rechnungsabschluss lag daher vom 06.03.2024 bis 20.03.2024 im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht auf. Dem Vizebürgermeister wurde für die SPÖ Fraktion am 07.03.2025 ein Exemplar (digital per E-Mail) zeitgerecht zugestellt. Während der öffentlichen Auflage wurden keine Erinnerungen eingebracht.
Der Rechnungsabschluss 2025 ist geprägt durch massiv erhöhte Abzüge bei den Abgabenertragsanteilen und einer reduzierten Förderauszahlung im Bereich der Personalkostenförderung im Kindergarten.
Der Vorsitzende erläutert die wichtigsten Kennzahlen:
- Der Sachaufwand ist um 482.255,29 EUR unter Budget, das zeigt eine effiziente Mittelverwendung.
- Die operativen Erträge sind nahezu stabil, es gibt lediglich eine geringe Abweichung von -33.147,73 EUR.
- Die Transferausgaben fallen geringer aus als geplant (-14.475,03 EUR).
- Es gibt keinen Anstieg der Finanzschulden, das spricht für eine nachhaltige Finanzpolitik.
- Die Investitionsausgaben blieben im Budgetrahmen (-30.976,64 EUR).
- Die Einnahmen aus Beteiligungen steigen (+1.475,79 EUR).
- Die kurzfristigen Verbindlichkeiten konnten erfolgreich reduziert werden (-81.067,02 EUR).
- Der Darlehensstand konnte um 569.027,85 EUR gesenkt werden, der Leasingstand sank um 198.789,97 EUR.
- Es gibt eine positive Entwicklung der Haushaltsrücklagen (+1.209,65 EUR).
- Der Personalaufwand steigt aufgrund der hohen Lohnerhöhungen um 233.591,41 EUR über Budget weiter an.
- Die Einbrüche bei Transfer-Einzahlungen (-123.165,90 EUR) zeigen die Reduzierung der Förderungen.
- Aufgrund der angespannten Auszahlungslage der Ertragsanteile ist der Bestand liquider Mittel (-167.984,14 EUR) gesunken.
- Mit den sinkenden Ertragsanteilen und Förderungen sinken auch die Gesamteinnahmen unter Budget (-217.528,54 EUR).
- Die Rückstellungen für Jubiläumszuwendungen (+47.201,82 EUR) haben sich erhöht.
- Aufgrund der Darstellung in der neuen VRV beträgt die Abwertung von Gebäuden und Infrastruktur im Jahr 2024 -1.006.985,96 EUR.
Der Gemeinderat beschließt den vorliegenden Rechnungsabschluss 2024 inkl. der Vermögensrechnung. Der gesamte Rechnungsabschluss kann unter
https://hornstein.at/buergerservice-und-politik/politik/gemeindefinanzen eingesehen werden.
11. Bericht des Bürgermeisters
Kenntnisnahme Nachtragsvoranschlag 2024
Der Bürgermeister berichtet, dass der 1. Nachtragsvoranschlag 2024 mit Schreiben vom 17.01.2025, Zahl 2024-004.059-6/2, mit einem Nettoergebnis von EUR -959.800,00 sowie in seinem Finanzierungsvoranschlag mit einem Saldo 5 (Geldfluss aus der voranschlags-wirksamen Gebarung) in der Höhe von EUR -136.300,00 von der Landesregierung zur Kenntnis genommen wurde.
Voranschlag 2025
Der Bürgermeister berichtet, dass seitens der Landesregierung mit Schreiben vom 01.03.2025, Zahl 2024-035.144-2/2, zum Voranschlag 2025 Folgendes mitgeteilt wird:
Der Voranschlag für das Haushaltsjahr 2025 wurde in seinem Ergebnisvoranschlag mit einem Nettoergebnis von
EUR -173.900,00 sowie in seinem Finanzierungsvoranschlag mit einem Saldo 5 (Geldfluss aus der voranschlags-wirksamen Gebarung) in der Höhe von EUR 49.400,00 in der Gemeinderatssitzung vom 16. Dezember 2024 mehrheitlich beschlossen.
Einbruch in Rathaus und Volksschule
Der Vorsitzende berichtet, dass am 11. März in das Rathaus Hornstein sowie erneut in die Volksschule eingebrochen wurde. In der Volksschule wurden keine Wertgegenstände entwendet, lediglich eine Tür aufgebrochen. Im Rathaus wurden Wertgegenstände im Wert von rund € 5.000 entwendet und beinahe alle Innentüren aufgebrochen. Es soll nun ein Angebot für eine erweiterte Videoüberwachung und eine Alarmanlage eingeholt werden.
Förderauszahlungen 2024
Der Vorsitzende berichtet, dass für das Jahr 2024 Vereinsförderungen in Höhe von € 44.643,46 ausbezahlt wurden. An rund 335 Privatpersonen wurden im Rahmen der 2024 geltenden Förderrichtlinien € 44.918,46 ausbezahlt.
Der Vizebürgermeister erklärt sich vor Einstieg in den Tagesordnungspunkt für befangen.
12. Verlängerung Pachtvertrag UGH (Sportplatz) - Beschlussfassung
Der Vorsitzende berichtet, dass der Pachtvertrag mit der Urbarialgemeinde Hornstein vorzeitig verlängert werden soll. Er führt aus, dass eine vorzeitige Verlängerung erforderlich ist, da eine Restlaufzeit von mindestens 10 Jahren eine Fördervoraussetzung für den Abruf der Sportstättenförderung ist. Aktuell läuft der Pachtvertrag noch bis zum 30.06.2030. Im Rahmen einer Zusatzvereinbarung soll der Pachtvertrag bis zum 31.12.2039 verlängert werden. Der bisherige Pachtzins, die Indexierung sowie alle anderen Bestimmungen des ursprünglichen Pachtvertrags (mit Ausnahme der Pachtdauer) bleiben unverändert. Aktuell beträgt der Pachteuro € 3.462,72 für das Jahr 2025.
Der Gemeinderat beschließt die vorliegende Zusatzvereinbarung vom 24.03.2025 zur Verlängerung des Pachtvertrags betreffend den Sportplatz mit der Urbarialgemeinde Hornstein.
Der Vizebürgermeister nimmt am weiteren Sitzungsverlauf wieder teil.
13. Korrektur Hundeabgabe – Beschlussfassung
Der Vorsitzende berichtet, dass die Verordnung über die Ausschreibung einer Hundeabgabe vom 16. Dezember 2024 von der Aufsichtsbehörde nicht zur Kenntnis genommen wurde. Für Nutzhunde gilt ein Maximaltarif von
€ 14,50. Der Gemeinderat beschließt die neue Verordnung.
Der Vizebürgermeister verlässt den Sitzungssaal.
14. Löschungserklärung für das Grundstück Nr. 5881/12, EZ 3809 – Beschlussfassung
Der Bürgermeister berichtet, dass seitens des Grundstückseigentümers der im Tagesordnungspunkt genannten Liegenschaften ein Ansuchen auf Löschung des Wieder- und Vorkaufsrechts der Gemeinde eingelangt ist. Hierbei handelt es sich um die Liegenschaft der Plessl GmbH im Wirtschaftspark der Marktgemeinde Hornstein. Der Gemeinderat beschließt, auf das Wieder- und Vorkaufsrecht zu verzichten.
15. Ansuchen um Sondernutzung für Öffentliches Gut Grundstück Nr. 4337/10 – Beschlussfassung
Der Vorsitzende berichtet, dass ein Ansuchen auf Sondernutzung von Öffentlichem Gut seitens der Kabelplus eingelangt ist. Im Zuge des Netzausbaus soll ein neuer befahrbarer Schacht (110x100cm) auf dem Grundstück 4337/10 (Kreuzungsbereich Wiener Straße / Leithaweg) errichtet werden. Der Gemeinderat beschließt, die Sondernutzung zu genehmigen.
Der Vizebürgermeister nimmt am weiteren Sitzungsverlauf wieder teil.
16. Berufung gegen Bescheid des Bürgermeisters, Duldungsverpflichtung (unter Ausschluss der Öffentlichkeit) – Beschlussfassung
17. Berufung gegen Bescheid des Bürgermeisters, Haushaltsabgabe ASZ (unter Ausschluss der Öffentlichkeit) – Beschlussfassung
18. Berufung gegen Bescheid des Bürgermeisters, Haushaltsabgabe ASZ (unter Ausschluss der Öffentlichkeit) – Beschlussfassung
19. Personalangelegenheiten (unter Ausschluss der Öffentlichkeit) - Beschlussfassung
Gemäß § 44 Bgld. GemO ist die Öffentlichkeit dann auszuschließen, wenn beispielsweise Daten der Parteien zur Sprache kommen können, die der Amtsverschwiegenheit bzw. dem Datenschutz unterliegen.
20. Allfälliges
Der Bürgermeister teilt den Termin der nächsten Sitzung wie folgt mit:
- Juni 2025 – Gemeinderatssitzung
Nachdem kein weiterer Tagesordnungspunkt zur Behandlung steht, wird die Sitzung vom Bürgermeister um 19:56 Uhr für beendet erklärt und geschlossen.