Kurzbericht zur 1. Gemeinderatssitzung am 22.02.2021
1. Digitaler Flächenwidmungsplan - 10. Änderung – Beschlussfassung
Der Vorsitzende erläutert, dass die 10. Änderung des digitalen Flächenwidmungsplans vom 04. Dezember bis 15. Jänner öffentlich aufgelegt wurde. Die Kundmachung über die Auflage wurde an der Amtstafel angeschlagen, die Nachbargemeinden über die Auflage verständigt. Die zweiwöchige Sperrfrist endete am 2. Feber 2021. Gegenüber der Auflage haben sich folgende Änderungspunkte ergeben:
- Keine Berücksichtigung der Änderungspunkte 12, 18 und 21 im Zuge der Beschlussfassung aufgrund der Lage im Hochwasserabflussbereich.
- Verringerung der Widmungsfläche BW Änderungspunkt 6 auf die Garage und Beschlussfassung der reduzierten BW-Widmung
- Anpassung der Widmung V im Falle Änderungspunkt 16, sodass die Stellplätze der Wohnhausanlage auf der Widmung BM zu liegen kommen; Restflächen Anpassung auf V wie geplant
Die übrigen Änderungspunkte wurden entsprechend der Auflage beschlossen. Eine Übersicht über alle Änderungspunkte finden Sie auf der Website der Gemeinde unter https://www.hornstein.at/burgerservice/verwaltung/bauen-in-hornstein/flachenwidmung
2.Kinderbetreuung - Bedarfserhebung und Entwicklungskonzept – Beschlussfassung
Die Gemeinden haben jährlich gemäß § 16, ausgehend vom Bestand an Kinderbetreuungsplätzen, die für Kinder mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde zur Verfügung stehen, den zukünftigen Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen für den Zeitraum der jeweils folgenden drei Jahre zu erheben. Das von der Gemeindeverwaltung in Zusammenarbeit mit dem Kindergarten erstellte Entwicklungskonzept wurde vom Gemeinderat beschlossen.
3. Entfall für 3. Lockdown (Jänner 2021) - Beschlussfassung
Der Bürgermeister berichtet, dass aufgrund des dritten Lockdowns die Hortgebühren im Jänner und Feber erlassen werden sollen. Die Zahl der Betreuungskinder ist enorm gesunken, der Hort war jedoch für alle, die Betreuung benötigten, geöffnet. Erlassen werden die Hortgebühren für den gesamten Jänner und Feber 2021, die Essen werden nach tatsächlichem Verbrauch abgerechnet. Der Gemeinderat beschließt den Erlass der Hort-Gebühren für Jänner und Feber 2021.
4. Schulische Tagesbetreuung –
a. Grundsatzbeschluss - Beschlussfassung
Der Bürgermeister berichtet, dass bereits seit Jahren Gespräche über die Einführung einer schulischen Tagesbetreuung laufen. Geplant ist die Einführung nun mit dem Schuljahr 2021/2022. Zahlreiche Gespräche mit der Bildungsdirektion, der Volksschule und unseren Angestellten im Hort sind vorangegangen.
Der Vorsitzende führt aus, dass es um die Einführung einer ganztägigen Schulform mit getrennter Abfolge geht. Die schulische Tagesbetreuung in der getrennten Abfolge kann von den Schülern und Schülerinnen die ganze Woche, aber auch nur an einzelnen Tagen der Woche in Anspruch genommen werden.
Der Betreuungsteil der schulischen Tagesbetreuung wird zwischen 11.45 Uhr und 17.00 Uhr angeboten und umfasst folgende Bereiche:
- gegenstandsbezogene Lernzeit, die sich auf bestimmte Pflichtgegenstände bezieht und/oder
- individuelle Lernzeit sowie jedenfalls
- Freizeit (einschließlich Verpflegung)
Zusammengefasst führt diese Umstellung zu einer pädagogisch wertvollen Betreuung der Kinder und zu günstigeren Betreuungskosten für die Eltern. Alle Eltern werden über einen Elternbrief über die Umstellung informiert. Der Gemeinderat beschließt die Einführung der schulischen Tagesbetreuung in getrennter Abfolge ab dem Schuljahr 2021/2022.
4. Schulische Tagesbetreuung –
b. Elternbeiträge – Beschlussfassungrundsatzbeschluss - Beschlussfassung
Die Elternbeiträge sinken im Vergleich zum bestehenden Hort. Der Gemeinderat beschließt die neuen Elternbeiträge ab September 2021.
5. Hochwasserschutz
a. Servitutsvereinbarung mit der Urbarialgemeinde Hornstein - Beschlussfassung
Der Bürgermeister berichtet, dass im Jahr 2011 eine Hochwasserschutzstudie für die Gemeinde Hornstein im Auftrag der Landesregierung vom Büro Bichler & Kolbe erstellt wurde. Die Gefahrenzonenplanung bestätigt in Verbindung mit der 2D-Abflussuntersuchung, dass es im Ortsgebiet von Hornstein zu Überflutungen entlang des Baches im Ortsgebiet kommt. Die Berechnung setzt sich aus zahlreichen Faktoren zusammen und berücksichtigt unter anderem den Durchfluss des Ortsbaches sowie das Wasser, welches sich vom Berg ins Ortsgebiet ausbreitet.
Insgesamt sieben Rückhaltebecken sind laut Berechnung erforderlich, damit der Hochwasserschutz für das Ortsgebiet hergestellt werden kann. Die Rückhaltebecken müssen entsprechend dimensioniert sein, damit bei einem HQ100 die maximale Wassermenge, welche vom Berg in die Ortschaft rinnt, nur so viel ist, wie der Ortsbach an seiner engsten Stelle fassen kann.
Die Zustimmung zu Errichtung der Hochwasserschutzbecken ist jedoch eine Grundvoraussetzung für die Genehmigung des Projektes durch die Förderstelle. Die Zustimmung wird durch ein Servitut auf 100 Jahre im Grundbuch gewährt. Eine Eintragung im Grundbuch ist jedoch erst nach finaler Errichtung der Rückhaltebecken und der Vermessung möglich, da die genauen Flächen ermittelt werden müssen.
Die Rückhaltebecken gliedern sich wie folgt auf:
Das Gesamte Projekt wird mit 90% gefördert, wobei sich die Gesamtprojektkosten im Bereich von 2 bis 2,5 Millionen Euro bewegen. Auch die Kosten für das Servitut werden mit dem Fördersatz refundiert, die Gemeinde muss dafür jedoch in Vorleistung treten. Der Gemeinderat beschließt die Servitutsvereinbarung mit der Urbarialgemeinde Hornstein.
5. Hochwasserschutz -
b. Vergabe Planungsleistungen Hochwasserschutz - Beschlussfassung
Die Errichtung ist in zwei Bauabschnitten geplant. Im ersten Bauabschnitt sollen die Becken Hornstein Bach I-III errichtet werden. Es ist ein Einreichprojekt gemäß den technischen Richtlinien der Bundeswasserbauverwaltung RIWA-T zu erstellen, das die Grundlage für die wasserrechtliche Bewilligung darstellt.
Der Bürgermeister berichtet, dass in Absprache mit der Landesregierung eine Ausschreibung zur Entwurfsplanung, Einreichplanung und Ausführungsplanung für die Rückhaltebecken Hornstein Bach I-III erstellt wurde. Das Leistungsverzeichnis wurden an drei Firmen mit der Einladung zur Anbotslegung am 13. Jänner 2021 verschickt. Die First zur Anbotslegung endete am 5. Feber 2021. Alle drei Firmen haben entsprechend des Leistungsverzeichnis angeboten. Folgende Übersicht wurde erstellt:
Die Vergabe der Planungsleistungen muss durch die Gemeinde erfolgen, da diese Voraussetzung für die Einreichung eines RIWA-T Projektes ist, welches dann von der Förderstelle genehmigt wird. Die Abrechnung erfolgt über die Gemeinde und kann im Rahmen des Projektes entweder rückvergütet werden, oder gleich als Eigenmittel der Gemeinde verwendet werden. Der Gemeinderat vergibt den Auftrag an den Billigstbieter Bichler & Kolbe ZT GmbH.
6. Bericht des Bürgermeisters
COVID-Teststraße
Die COVID-Teststraße im Forsthaus wird gut angenommen. Der Bürgermeister bedankt sich bei allen Beteiligten für ihren Einsatz. Aufgrund der großen Nachfragen wurde die Testkapazität von sieben auf zehn Personen in 15 Minuten erhöht sowie die Testzeiten auf Dienstag und Donnerstag von 16 bis 19 Uhr ausgeweitet. Pro Testtag haben wir eine Kapazität von rund 120 Personen.
2. Nachtragsvoranschlag
Der Bürgermeister berichtet, dass der 2. Nachtragsvoranschlag von der Landesregierung zur Kenntnis genommen wurde. Aufgrund der COVID19-Pandemie hat es gegenüber dem Voranschlag 2020 geringere Erträge und Einnahmen, insbesondere an Ertragsanteilen und Kommunalsteuer, gegeben. Der Vorsitzende führt aus, dass geplante und genehmigte COVID-Kredit für die laufende Verwaltung nicht in Anspruch genommen wurde.
Eröffnungsbilanz
Der Bürgermeister berichtet, dass die Eröffnungsbilanz zum 1. Jänner 2020 von der Landesregierung einer Plausibilitätsprüfung unterzogen wurde. Die Eröffnungsbilanz, welche eine Bilanzsumme von EUR 28.601.371,82 und ein Nettovermögen von EUR 24.803.620,85 vorsieht, wird zur Kenntnis genommen.
Voranschlag 2021
Der Voranschlag für das Haushaltsjahr 2021 wird von der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis genommen.
Elektronische Zustellung
Der Bürgermeister berichtet, dass es in Kürze möglich sein wird, Rechnungen, Vorschreibungen, Kontoinformationen und Mahnschreiben der Gemeinde per E-Mail zu erhalten. Ein entsprechendes Formular zur Zustimmung wurde erarbeitet und mit der Landesregierung abgestimmt. Der Versand erfolgt direkt über die Gemeindesoftware und spart somit Arbeit in der Verwaltung und verkürzt die Wege zu den Bürgern.
Sommerferienbetreuung
Wie bereits im vergangenen Jahr bietet die Marktgemeinde Hornstein auf Initiative von Bürgermeister Christoph Wolf eine durchgängige Ferienbetreuung für alle sechs bis 14-jährigen Hornsteiner Kinder. Die Betreuung erfolgt in Kooperation mit dem ASV Hornstein und Xund ins Leben. Die Gemeinde fördern jedes teilnehmende Kind mit Hauptwohnsitz in Hornstein mit € 100 pro Woche. Die restlichen Wochen werden durch die Mitarbeiterinnen im Hort organisiert. Die Betreuung ist von Montag bis Freitag von 7 bis 17 Uhr möglich. Der Vorsitzende erklärt, dass auch Kinderkrippe und Kindergarten voraussichtlich durchgehend während der Ferien geöffnet sein werden.
7. Datenschutz Beauftragung LR - Beschlussfassung
Der Gemeinderat beauftragt das Amt der Burgenländischen Landesregierung im Rahmen einer Dienstleitungsvereinbarung als Datenschutzbeauftragter der Gemeinde.
8. Öffentliches Gut – Sondernutzung
a. Netz Burgenland – Beschlussfassung
b. Kabelplus – Beschlussfassung
c. A1Telekom Austria AG – Beschlussfassung
Der Gemeinderat beschließt das Leitungsrecht sowie die Grabungsarbeiten auf öffentlichem Gut.
9. Öffentliches Gut – Sondernutzung
a. Fabriksstraße – Beschlussfassung
b. Seegasse – Beschlussfassung
Im Rahmen von Vermessungsarbeiten werden Grundstücksgrenzen in der Seegasse und in der Fabriksstraße angepasst. Durch Widmungen ins öffentliche Gut wird der Verkehrsfluss erleichtert. Der Gemeinderat beschließt die Widmungen.
10. Baulandfreigabe „Lodisch“ Korrekturbeschluss - Beschlussfassung
Aufgrund der Vorgaben des Amtes der Burgenländischen Landesregierung musste der Gemeinderat eine neue Verordnung zur Baulandfreigabe beschließen.
11. Zustimmungserklärung für Gst. Nr. 4342/68, EZ 3716 – Beschlussfassung
Der Gemeinderat stimmt des Eintritts einer weiteren Person ins Grundbuch zu. Dieser Schritt ist notwendig, da die Gemeinde ein Wieder- und Vorkaufsrecht auf das Grundstück besitzt.
12. Löschungserklärung Liegenschaft EZ 2438 - Beschlussfassung
Der Gemeinderat genehmigt die Löschungserklärung für die Liegenschaft EZ 2439 (KLUDI Grundstück).
13. Industriegebiet III – Grundstücksweiterverkauf
a. Verzicht auf das Wieder- und Vorkaufsrecht – Beschlussfassung
b. Beitritt in den Kaufvertrag
Die Fa. Harter GmbH lässt das Grundstück im Industriegebiet Hornstein teilen und verkauft diesen Teil an die Fa. Elektro Zoffmann GmbH aus Großhöflein. Um die Grundstücksteilung durchführen zu können, muss zuerst auf Wieder- und Vorkaufsrecht verzichtet werden und anschließend steigt die Gemeinde mit den identen Konditionen in den Kaufvertrag ein.
15. Beschluss gemäß §133a Abs. Bgld. Gemeindebedienstetengesetz 2014 – Einführung Mindestlohn
€ 1.700 netto (Antrag von 6 Gemeinderäten der SPÖ-Fraktion gem. § 38 Abs. 4 Bgld. GemO)
Der Gemeinderat stimmt in einer geheimen Abstimmung bei 13 anwesenden ÖVP-Gemeinderäten und 9 anwesenden SPÖ-Gemeinderäten mit 14 zu 8 Stimmen gegen die Einführung des neuen Gemeindebedienstetengesetzes.
14. Bauvorhaben im Gebiet des Baustopps (unter Ausschluss der Öffentlichkeit) - Beschlussfassung
16. Beauftragung Rechtsanwaltskanzlei (unter Ausschluss der Öffentlichkeit) – Beschlussfassung
17. Firmenförderung – Beschlussfassung (unter Ausschluss der Öffentlichkeit)
18. Personalangelegenheiten – Beschlussfassung (unter Ausschluss der Öffentlichkeit)
19 Allfälliges
Der Bürgermeister teilt den Termin der nächsten Sitzung, wie folgt mit:
- GRS 22.03.2021
Nachdem kein weiterer Tagesordnungspunkt zur Behandlung steht und niemand mehr das Wort wünscht, wird die Sitzung vom Bürgermeister um 20:50 Uhr für beendet erklärt und geschlossen.